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Grundsteuerreform
Grundsteuer-Reform
Die bisherige Erhebung der Grundsteuer in Deutschland ist nicht verfassungskonform, weil sie unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist. Das Ziel der Grundsteuerreform ist, dass Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe zukünftig auch die gleiche Grundsteuerbelastung haben.
Hierzu ist die Mitarbeit der Eigentümer:innen erforderlich und verpflichtend:
Alle Eigentümer und Eigentümerinnen in Nordrhein-Westfalen müssen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben. Die Erklärung ist online über das Portal www.elster.de einzureichen. In dieser sogenannten Feststellungserklärung werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen. Am 13. Oktober 2022 wurde die Abgabefrist der Erklärung, die zuvor am 31. Oktober 2022 endete, auf den 31. Januar 2023 verlegt.
Die zuständige Behörde ist das Finanzamt und nicht die Kommune. Darum möchten wir Sie bitten, Ihre Fragen an das Finanzamt zu richten, weil wir zu individuellen Inhalten keine Informationen vorliegen haben.
Gern möchten wir Sie aber mit Hinweisen zum Verfahren versorgen.
Hinweise zum Verfahren
- Erhalt des Informationsschreibens: Alle Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhalten ein individuelles Schreiben des Finanzamtes mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung zu ihrem Grund vorliegen und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung von Belang sind.
- Prüfen Sie die Daten: Wenn die vorliegenden Daten - wie das Aktenzeichen, die Lage des Grundstücks mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Grundstücksfläche und Bodenrichtwert - richtig und vollständig sind, können Sie die Feststellungserklärung ausfüllen.
- Woher weiß man, dass die Daten vollständig sind? Eine Checkliste finden Sie hier.
- Finden Sie die benötigten Daten heraus: Daten zu Flächenangaben und Bodenrichtwerten können kostenfrei im Grundsteuerportal unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abgerufen werden.
- Reichen Sie die Daten ein: Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer die Feststellungserklärung digital bei dem zuständigen Finanzamt über www.elster.de einreichen.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier:
Wie kann ich die Erklärung abgeben? Kann ich die Erklärung auch für Dritte, z.B. für Eltern, abgeben?
Die Feststellungserklärung müssen Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 digital bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Erhebungsstichtag ist der 1.1.2022.
Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt auf dem Elster-Portal beantragen.
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Eine digitale Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen, wenn diese es anbieten.
Die Einreichung von Belegen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
(Finanzverwaltung NRW; Fragen & Antworten zur Grundsteuerreform)So wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet
- Feststellung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt
- Anwendung der Grundsteuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt
- Berechnung der Grundsteuer durch Anwendung des Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag durch die Kommune
Es gilt folgende Berechnungsformel:
Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
GrundsteuerwertJe nachdem, ob das Grundstück bebaut ist und wie es genutzt wird, gibt es unterschiedliche Bewertungsverfahren. Das Ergebnis, also den Grundsteuerwert des Grundstücks, teilt das Finanzamt in einem Bescheid mit.
Grundsteuermesszahl
Steht der Grundsteuerwert fest, wird die Grundsteuermesszahl angewandt. Das Bundesmodell, dem sich das Land NRW angeschlossen hat, sieht folgende Werte vor:
- unbebaute Grundstücke: 0,34 Promille
- Wohngrundstücke: 0,31 Promille
- andere bebaute Grundstücke: 0,34 Promille
GrundsteuermessbetragDer Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Grundsteuermesszahl. Die Eigentümer erhalten hierüber einen weiteren Bescheid des Finanzamtes.
Hebesatz
Die Hebesätze legt die Stadt Oelde fest. Sie sind der letzte Faktor auf dem Weg zur Berechnung der Grundsteuer. Sie werden jährlich vom Rat der Stadt Oelde neu beschlossen, bleiben oftmals jedoch über mehrere Jahre unverändert. Über die Grundsteuer- und die Gewerbesteuerhebesätze setzten Kommunen die einzigen originären Steuern fest, die sie selbst erheben können.
Grundsteuer
Das Finanzamt teilt der Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit, sodass die Grundsteuer über die Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz berechnet werden kann.
Die Höhe der Grundsteuer wird den Eigentümern erstmals mit dem Jahressteuerbescheid 2025, der üblicherweise im Frühjahr des jeweiligen Abgabenjahres versendet wird, mitgeteilt.Zeitplan
Mai 2022 Ab Mai erhalten Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die als Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung dienen. 1. Juli - 31. Oktober 2022 In diesem Zeitraum müssen die Feststellungserklärung digital beim Finanzamt Beckum eingereicht werden. bis 2025 Feststellung des neuen Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Beckum und Übersendung entsprechender Bescheide 2025 Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Oelde; Übersendung mit Jahresabgabenbescheid (Angaben der Finanzverwaltung NRW)
Ich bin Mieter. Bin ich auch betroffen? Muss ich etwas tun?
Nein. Der Eigentümer, also Ihr Vermieter, ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu machen.
Nach Festsetzung der Grundsteuer im Jahre 2025 ist jedoch zu erwarten, dass die Grundsteuer, die Sie vermutlich im Rahmen der Betriebskosten für die von Ihnen angemieteten Immobilie tragen, angepasst werden wird.Warum erfolgt eine Neuberechnung der Grundsteuer?
Die heutige Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Besteuerung gekippt und eine Reform gefordert. Bisher wurde für die Berechnung der Grundsteuer der Einheitswert verwendet. Diese basierte in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen von 1964 basiert, in den neuen Bundesländern von 1935.
Von realistischen Wertverhältnissen oder tatsächlichen Verkehrswerten kann daher keine Rede sein. Die Neubewertung soll daher vergleichbare Verhältnisse schaffen.Grundsteuer und Grunderwerbssteuer? Wo ist da der Unterschied?
Grundsteuer
Sie ist jährlich von den Eigentümern an die jeweilige Kommune zu entrichten.
(Kommunalsteuer)
Grunderwerbssteuer
Die fällt einmalig beim Erwerb einer Immobilie an und wird durch das Finanzamt erhoben (Landessteuer)
Ihr Kontakt
Finanzamt Beckum
Grundsteuer-Hotline:
02521-25-1959 (Mo. bis Fr. 9.00- 18.00 Uhr)
ONLINE-FINANZAMT ELSTER
www.grundsteuer.nrw.de
INFORMATIONEN
Checkliste Grundsteuer
Häufig gestellte Fragen
Erklärvideo