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Wahlen
Ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für 2025 gesucht!
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und für die
Kommunalwahl am 14. September und die mögliche Stichwahl am 28. September 2025
Für die Durchführung der Wahltage sucht die Stadt Oelde jeweils wieder fleißige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ihre Anmeldung ist freiwillig. Wünsche zum Einsatzort werden, soweit möglich, berücksichtigt. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale oder einem Briefwahlbezirk.
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Einberufungsschreiben mit der Zuordnung und Einteilung erfolgen per Post.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Bundestagswahl werden?
Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte übernehmen.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
BMI - Wahlrecht - Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl werden?
Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte übernehmen.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Online-Bewerbungsmöglichkeit
Interessierte können sich online über den QR-Code als Wahlhelfer*in bewerben. Bei Fragen können Sie das Wahlamt unter 02522/72-120 erreichen.
oder hier als QR-Code
„Demokratie heißt mitmachen!“,
so wirbt Landeswahlleiterin Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl.
Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000 Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.
Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.
So Wahlleiterin Monika Wißmann.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vorher eine Schulung und werden am Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt. Sie gestalten Demokratie.“
Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen finden Sie hier.
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