Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oelde nimmt zugleich die Funktion der Beschwerdestelle nach § 13 Allg. Gleichstellungsgesetz (AGG) wahr.
Jede Person, die sich aufgrund
- ihres Geschlechtes,
- ihrer sexuellen Identität,
- ihrer ethnischen Herkunft,
- ihrer Religion und Weltanschauung sowie
- einer Behinderung
benachteiligt fühlt, hat das Recht, sich zur Klärung ihres Anliegens an die Beschwerdestelle zu wenden.
Antidiskriminierungsstelle
Schutz vor sexueller Belästigung (§ 3 Abs. 4 AGG)
Flyer der Antidiskriminierungsstelle