- Rathaus
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
- leichte Sprache
Park-sonder-Ausweis für Behinderte
Park-sonder-Ausweis für Behinderte
Personen, die sich ganz schlecht bewegen können,
können Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte haben.
Der Parkausweis gilt in der gesamten EU.
Der blaue Park-Ausweis
Einen Park-sonder-Ausweis für behinderte bekommt man, wenn man:
einen Schwerbehinderten-Ausweis hat, mit den Merkzeichen:- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
- BL (blind).
Weitere Infos zum blauen Parkausweis:
Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EUDer orangene Park-Ausweis
Es gibt noch andere Menschen, die auch Park-Erleichterungen bekommen.
Den orangen Park-Ausweis bekommen :
Menschen, die die Merkzeichen G und B haben
und einen GdB von über 79 haben.Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil sie
Morbus Chron haben oder
Colitis ulcerosa haben
und dabei dienen GdB von über 69 haben.Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil sie
einen künstlichen Darmausgang haben und
eine künstliche Harnableitung
und dabei einen GdB von Über 69 haben.weitere Infos zum orangenen Parkausweis:
- Der orangene Parkausweis gilt nur in Deutschland.
- Der Antrag für den Parkausweis wird im Bürgerbüro entgegengenommen.
- Der Kreis Warendorf entscheidet, ob Sie einen bekommen.
- Das Bürgerbüro in Oelde gibt Ihnen Bescheid, wenn entschieden worden ist.Erleichterungen vom orangenen Parkausweis
Besitzer vom orangenen Parkausweis können:
- im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden parken.
- im Zonenhaltverbot länger als erlaubt parken.
- An Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nr. 314 und 315), länger als erlaubt parken,
wenn ein Zusatz-Schild eine begrenzte Parkzeit anzeigt.
- in Fußgänger-Zonen während der Ladezeit parken, wenn das Be- und Entladen erlaubt ist.
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der markierten Flächen parken, ohne den Verkehr zu behindern.
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken.
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung der Parkausweise brauchen Sie:
- einen Schwerbehinderten-Ausweis und
- ein Bild von Ihnen
Wie viel kosten die Parkausweise
Die Park-Ausweise kosten nichts.
Haben Sie Fragen zum Parkausweis?
Dann melden Sie sich im Bürgerbüro
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.
Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers