Park-sonder-Ausweis für Behinderte


Park-sonder-Ausweis für Behinderte



Personen, die sich ganz schlecht bewegen können,

können Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte haben.

Der Parkausweis gilt in der gesamten EU.


  • Der blaue Park-Ausweis

    Einen Park-sonder-Ausweis für behinderte bekommt man, wenn man:
    einen Schwerbehinderten-Ausweis hat, mit den Merkzeichen:

    • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
    • BL (blind).

    Weitere Infos zum blauen Parkausweis:
    Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EU

  • Der orangene Park-Ausweis

    Es gibt noch andere Menschen, die  auch  Park-Erleichterungen bekommen.

    Den orangen Park-Ausweis bekommen :

    Menschen, die die Merkzeichen G und B haben
    und einen GdB von   über 79 haben. 

    Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil sie 
    Morbus Chron haben oder
    Colitis ulcerosa haben
    und dabei dienen GdB von  über 69 haben.

    Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil  sie 
    einen künstlichen Darmausgang haben und
    eine künstliche Harnableitung
    und dabei einen GdB von Über 69 haben.

    weitere Infos zum orangenen Parkausweis:

    - Der orangene Parkausweis gilt nur in Deutschland.
    - Der Antrag für den Parkausweis wird im Bürgerbüro entgegengenommen.
    - Der Kreis Warendorf entscheidet, ob Sie einen bekommen.
    - Das Bürgerbüro in Oelde gibt Ihnen Bescheid, wenn entschieden worden ist.

  • Erleichterungen vom orangenen Parkausweis

    Besitzer vom orangenen Parkausweis können:

    • im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden parken.
    • im Zonenhaltverbot länger als erlaubt parken.
    • An Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nr. 314 und 315), länger als erlaubt parken, 

    wenn ein Zusatz-Schild eine begrenzte Parkzeit anzeigt.

    • in Fußgänger-Zonen während der Ladezeit parken, wenn das Be- und Entladen erlaubt ist.
    • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der markierten Flächen parken, ohne den Verkehr zu behindern.
    • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken.
    • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu  3 Stunden zu parken.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Beantragung der Parkausweise  brauchen Sie:

    • einen Schwerbehinderten-Ausweis und
    • ein Bild von Ihnen


  • Wie viel kosten die Parkausweise

    Kein Geld - 1

    Die Park-Ausweise  kosten nichts.

  • Haben Sie Fragen zum Parkausweis?

    Dann melden Sie sich im Bürgerbüro

    Keine Abteilungen gefunden.




Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.