Führungszeugnis


Das Führungs-Zeugnis



Ein Führungs-Zeugnis ist eine Urkunde.
Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person  vorbestraft  ist.

Vorbestraft heißt:
Man hat eine Straftat begangen
und wurde von einem Gericht verurteilt.

Das Führungs-Zeugnis bekommt man vom Bundesamt für Justiz.

Mit dem Führungs-Zeugnis kann man zeigen,
dass man  keine  Vorstrafen hat.


Es gibt verschiedene Führungs-Zeugnisse:

  • Das einfache Führungs-Zeugnis

Das einfache Führungs-Zeugnis gibt es in 2 Formen:
1. Für persönliche Angelegenheiten
2. Zur Vorlage bei einer Behörde

  • Das erweiterte Führungs-Zeugnis
  • Das Europäische Führungs-Zeugnis


Brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis?

Dann müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Oelde stellen.

  • Mehr Infos zu den verschiedenen Führungs-Zeugnissen

    Das einfache Führungs-Zeugnis für persönliche Angelegenheiten


    Manchmal muss man ein Führungs-Zeugnis vorzeigen.
    Zum Beispiel:

    • beim Arbeitgeber oder
    • bei einem Verein, in dem man arbeitet.

    Ehrenamtlich heißt, man bekommt  kein  Geld für die Arbeit.
    Dann muss man dieses Führungs-Zeugnis beantragen.


    Das einfache Führungs-Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Manchmal muss man bei Behörden ein Führungs-Zeugnis vorzeigen.
    Zum Beispiel:

    • wenn man eine Firma gründen will oder
    • wenn man im Ausland arbeiten will.

    Dann muss man dieses Führungs-Zeugnis beantragen.


    Das erweiterte Führungs-Zeugnis

    Manche Berufe darf man nur machen, wenn man  keine Vorstrafen hat.
    Zum Beispiel Berufe,

    • die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

    Dann braucht man ein erweitertes Führungs-Zeugnis.

    Das einfache Führungs-Zeugnis reicht  nicht  aus.
    Arbeiten Sie ehrenamtlich in einem Verein?
    Haben Sie da mit Kindern und Jugendlichen zu tun?
    Dann brauchen Sie auch das erweiterte Führungs-Zeugnis.

    • Wichtig:

    Das erweiterte Führungs-Zeugnis bekommen Sie nur mit einer Bescheinigung.
    Zum Beispiel vom Arbeitgeber.


    Das Europäische Führungs-Zeugnis


    • Hat man die Staats-Angehörigkeit aus einem anderen Land in Europa?
      Zum Beispiel Polen oder Rumänien?
      Dann kann man nur das Europäische Führungs-Zeugnis beantragen.

    • Wollen Sie in einem anderen Land in Europa arbeiten?
      Sagen Sie das, wenn Sie den Antrag stellen.
      Dann brauchen Sie   ein  beglaubigtes  Europäisches Führungs-Zeugnis.

    • Das heißt:
      Das Führungs-Zeugnis muss einen besonderen Stempel haben.
  • Wer kann bei der Stadt Oelde ein Führungszeugnis beantragen?

    Für den Antrag gelten diese Regeln:

    • Man muss in Oelde wohnen.
    • Man muss mindestens 14 Jahre alt sein.
      Für Kinder unter 14 Jahren gibt es  kein  Führungs-Zeugnis.
  • Führungszeugnis beantragen

    So beantragen Sie ein Führungs-Zeugnis:


    • Sie können das Führungs-Zeugnis im Bürgerbüro    beantragen.

    Machen Sie einen Termin.

    Sie können den  Termin online machen.

    Oder rufen Sie im  Bürgerbüro an.

    Keine Abteilungen gefunden.
    • Sie können das  Führungs-Zeugnis online beantragen.

    Sie brauchen dafür einen neuen elektronischen Personalausweis.
    Haben Sie  keinen  neuen elektronischen Personalausweis?
    Dann können Sie das Führungs-Zeugnis  nicht  online beantragen.



    Wichtig:

    Ein Führungs-Zeugnis können Jugendliche ab 14 Jahre bekommen.
    Eltern können den Antrag alleine stellen.
    Das Kind muss bei dem Termin  nicht  dabei sein.

    Jugendliche ab 14 Jahre können den Antrag auch selbst stellen.
    Der Jugendliche muss dann ein Ausweis-Dokument mitbringen.
    Zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
    Hat der Jugendliche  kein  Ausweis-Dokument?
    Dann muss ein Elternteil zu dem Termin mitkommen.

  • Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

    Diese Unterlagen braucht man für den Antrag:


    • Man braucht ein gültiges  Ausweis-Dokument.
      Zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass.

    Weitere Unterlagen:
    Wollen Sie das Führungs-Zeugnis bei einer Behörde vorzeigen?
    Dann brauchen Sie:

    • den Namen von der Behörde und
    • die Adresse von der Behörde.

    Das Führungs-Zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.


    Wollen Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen?

    Dann brauchen Sie eine Bescheinigung.
    Der Arbeitgeber gibt Ihnen die Bescheinigung.
    Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung unterschreiben.
    Bringen Sie die Bescheinigung zu dem Termin mit.

    Wichtig:
    Haben Sie  keine  Bescheinigung?
    Dann können Sie  kein  erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.

    Gesetzliche Betreuer  müssen auch diese Unterlagen mitbringen:

    • Den eigenen Personalausweis oder Reisepass und
    • Die  Bestellungs-Urkunde


    Die Bestellungs-Urkunde ist ein Nachweis.
    Man sagt dazu auch: Betreuer-Ausweis.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Das Bundesamt für Justiz bearbeitet den Antrag.
    Das dauert 2 bis 3 Wochen.

  • Was kostet das Führungszeugnis?

    Das Führungs-Zeugnis kostet 13 Euro.
    Die Beglaubigung kostet 13 Euro.

    So können Sie bezahlen:

    • Mit Bargeld
    • Mit  EC-Karte
      Die EC-Karte ist eine Bank-Karte.

    Infos zur Gebühren-Ermäßigung

    Kein Geld - 1

    Normalerweise kostet das Führungs-Zeugnis 13 Euro.
    In Ausnahme-Fällen kann man einen Antrag stellen.
    Man nennt das:  Antrag auf Gebühren-Befreiung.
    Dann bekommt man das Führungs-Zeugnis kostenlos.


    Dann können Sie einen Antrag auf Gebühren-Befreiung stellen:

    • Sie arbeiten ehrenamtlich in einer  gemeinnützigen  Einrichtung.

    Das heißt:
    Die Einrichtung verdient mit der Arbeit  kein  Geld.
    Sie bekommen für Ihre Arbeit  kein  Geld.


    • Sie machen gerade einen Freiwilligen-Dienst.
      Zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr.

    Sie bekommen eine von diesen Leistungen:

    • Sozial-Hilfe
      Sozial-Hilfe ist Geld vom Staat.
      Sozial-Hilfe bekommen Menschen,
      die nur sehr wenig Geld haben.

    • Grundsicherung
      Grundsicherung ist Geld vom Staat.
      Grundsicherung bekommen Menschen,
      die  nicht  arbeiten können.
      Zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.

    • Arbeitslosen-Geld 2
      Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat.
      Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen,
      die schon lange eine Arbeit suchen.

    • Asylbewerber-Leistungen
      Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat.
      Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen:
      Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.

    • Kriegsopfer-Fürsorge
      Kriegsopfer-Fürsorge ist Geld vom Staat.
      Kriegsopfer-Fürsorge können diese Menschen bekommen:
      Menschen, die in einem Krieg schlimme Dinge erlebt haben.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den Ausnahmen gehören.

    Bringen Sie Unterlagen dafür mit.
    Zum Beispiel: Bescheide oder andere Bestätigungen.


    Wichtig:
    Sie müssen beide Anträge zusammen stellen:

    • Den Antrag für das Führungs-Zeugnis
    • und den Antrag auf die Gebühren-Befreiung.

    Stellen Sie die Anträge direkt im Bürgerbüro.
    Die Mitarbeitenden prüfen Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.

    • Gehören Sie zu den Ausnahmen?
    • Sind alle Unterlagen dabei?

    Dann müssen Sie für das Führungs-Zeugnis   erstmal  kein  Geld bezahlen.


    Die Mitarbeitenden schicken Ihre Anträge   an das Bundesamt für Justiz.
    Das Bundesamt für Justiz prüft Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.

    • Gehören Sie zu den Ausnahmen?
      Dann müssen Sie für das Führungs-Zeugnis  kein  Geld bezahlen.
    • Gehören Sie  nicht  zu den Ausnahmen?
      Dann müssen Sie das Führungs-Zeugnis doch bezahlen.
      Sie bekommen eine Rechnung vom Bundesamt für Justiz.
  • Haben Sie Fragen zum Führungszeugnis?

    Dann melden Sie sich im Bürger-Büro

    Keine Abteilungen gefunden.


Die Bilder sind von:  Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.