Das Wohngeld


Das Wohn-Geld



Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
Hat eine Person mehr als 60.000 Euro Vermögen? 
Dann bekommt die Person  kein  Wohn-Geld.

Wohn-Geld ist ein Zuschuss.
Das heißt:
Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten
zum Beispiel einen Teil der Miete.

Wohn-Geld und Eigentum:
Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus?
Und wohnen Sie da auch?
Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.

Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Oelde.
Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.

Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr.
Danach muss man einen neuen Antrag stellen.
Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen.

  • Mehr Infos zum Wohngeld

    Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:
    Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
    Hat eine Person mehr als 60.000 Euro?
    Dann bekommt die Person  kein  Wohn-Geld.


    Wichtig:
    Bekommen Sie andere Hilfen vom Amt?
    Dann bekommen Sie  kein  Wohn-Geld.
    Andere Hilfen sind zum Beispiel:

    • Arbeitslosen-Geld 2
      Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat.
      Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen,
      die schon lange Arbeit suchen.
    • Sozial-Geld
      Sozial-Geld ist Geld vom Staat.
      Sozial-Geld bekommen Familien,
      die nur sehr wenig Geld haben.
    • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
      Grundsicherung ist Geld vom Staat.
      Grundsicherung bekommen Menschen, die  nicht  arbeiten können,
      zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.
    • Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz
      Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat.
      Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen:
      Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
    • Ausbildungs-Förderung
      Ausbildungs-Förderung ist Geld vom Staat.
      Das Geld können Studierende oder Auszubildende bekommen.


    • Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen?
    • Bekommen die anderen Personen  keine  Hilfen vom Amt?

    Dann können die anderen Personen Wohn-Geld beantragen.

    Zum Beispiel:

    • Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen
    • Ihr Partner bekommt  keine  Hilfen vom Amt
    • Ihr Partner hat weniger als 60.000 Euro

    Dann kann Ihr Partner Wohn-Geld für sich bekommen.

  • Wer kann bei der Stadt Oelde Wohn-Geld beantragen?

    Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:

    • Man muss eine Wohnung in Oelde gemietet haben.
    • Oder man wohnt:
      • in einer Eigentums-Wohnung in Oelde
      • in einem eigenen Haus in Oelde
  • Wohn-Geld beantragen

    So beantragen Sie Wohn-Geld:

    • Sie können das Wohn-Geld persönlich beantragen.
      Dazu machen Sie bitte einen Termin im Sozialamt.

    Die Mitarbeiter dafür sind:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

    Für den Antrag braucht man:

    1. Das Antrags-Formular

    2. Nachweise über die Miete
    zum Beispiel den Mietvertrag.

    3. Nachweise über das Einkommen
    zum Beispiel Gehalts-Abrechnungen.
    Das Sozialamt braucht die Nachweise von 
    allen Personen im Haushalt.

    4. Nachweise über Belastungen
    Belastungen sind zum Beispiel:
    Kosten für Wasser oder Müllabfuhr oder
    Steuern für das eigene Haus oder die Eigentums-Wohnung.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Das Sozialamt bearbeitet den Antrag.
    Das dauert ungefähr 2 Monate.

  • Was kostet der Antrag auf Wohn-Geld?

    Kein Geld - 1

    Der Antrag ist kostenlos.


  • Haben Sie Fragen zum Wohngeld?

    Dann rufen Sie im Sozialamt an.
    Die Mitarbeiter dafür sind:

    Keine Mitarbeitende gefunden.

Die Bilder sind von:  Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

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