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Das Wohngeld
Das Wohn-Geld
Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
Hat eine Person mehr als 60.000 Euro Vermögen?
Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.
Wohn-Geld ist ein Zuschuss.
Das heißt:
Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten
zum Beispiel einen Teil der Miete.
Wohn-Geld und Eigentum:
Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus?
Und wohnen Sie da auch?
Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Oelde.
Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.
Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr.
Danach muss man einen neuen Antrag stellen.
Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen.
Mehr Infos zum Wohngeld
Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:
Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
Hat eine Person mehr als 60.000 Euro?
Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.Wichtig:
Bekommen Sie andere Hilfen vom Amt?
Dann bekommen Sie kein Wohn-Geld.
Andere Hilfen sind zum Beispiel:- Arbeitslosen-Geld 2
Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat.
Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen,
die schon lange Arbeit suchen.
- Sozial-Geld
Sozial-Geld ist Geld vom Staat.
Sozial-Geld bekommen Familien,
die nur sehr wenig Geld haben.
- Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung ist Geld vom Staat.
Grundsicherung bekommen Menschen, die nicht arbeiten können,
zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.
- Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz
Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat.
Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen:
Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
- Ausbildungs-Förderung
Ausbildungs-Förderung ist Geld vom Staat.
Das Geld können Studierende oder Auszubildende bekommen.
- Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen?
- Bekommen die anderen Personen keine Hilfen vom Amt?
Dann können die anderen Personen Wohn-Geld beantragen.
Zum Beispiel:
- Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen
- Ihr Partner bekommt keine Hilfen vom Amt
- Ihr Partner hat weniger als 60.000 Euro
Dann kann Ihr Partner Wohn-Geld für sich bekommen.
- Arbeitslosen-Geld 2
Wer kann bei der Stadt Oelde Wohn-Geld beantragen?
Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:
- Man muss eine Wohnung in Oelde gemietet haben.
- Oder man wohnt:
- in einer Eigentums-Wohnung in Oelde
- in einem eigenen Haus in Oelde
Wohn-Geld beantragen
So beantragen Sie Wohn-Geld:
- Sie können das Wohn-Geld persönlich beantragen.
Dazu machen Sie bitte einen Termin im Sozialamt.
Die Mitarbeiter dafür sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.- Sie können das Wohn-Geld persönlich beantragen.
Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?
Für den Antrag braucht man:
1. Das Antrags-Formular
2. Nachweise über die Miete
zum Beispiel den Mietvertrag.3. Nachweise über das Einkommen
zum Beispiel Gehalts-Abrechnungen.
Das Sozialamt braucht die Nachweise von
allen Personen im Haushalt.4. Nachweise über Belastungen
Belastungen sind zum Beispiel:
Kosten für Wasser oder Müllabfuhr oder
Steuern für das eigene Haus oder die Eigentums-Wohnung.Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das Sozialamt bearbeitet den Antrag.
Das dauert ungefähr 2 Monate.Was kostet der Antrag auf Wohn-Geld?
Der Antrag ist kostenlos.
Haben Sie Fragen zum Wohngeld?
Dann rufen Sie im Sozialamt an.
Die Mitarbeiter dafür sind:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.
Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers