Allgemeine Infos zum Schwerbehindertenausweis


Allgemeine Infos 

zum Schwerbehinderten-Ausweis

Menschen mit einer schweren Behinderung haben  Anspruch auf einen  Schwerbehinderten-Ausweis.
Im Schwerbehinderten-Ausweis steht, wie schwer die Behinderung ist.

  • Wie schwer ist die Behinderung?

    Am Grad der Behinderung erkennt man, wie schwer die Behinderung ist.
    Die Abkürzung dafür ist GdB.
    Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr?
    Dann hat man eine schwere Behinderung.

  • Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis

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    Im Schwerbehinderten-Ausweis stehen Merkzeichen.
    Merkzeichen sind Buchstaben.
    Die Merkzeichen zeigen,  welche Einschränkungen die Person hat.

    Die Merkzeichen:

    G bedeutet:
    Die Person kann schlecht laufen.

    aG bedeutet:
    Die Person  kann kaum mehr laufen.

    B  bedeutet:
    Die Person darf eine Begleitperson mitnehmen.
    Die Begleitperson fährt kostenlos Bus und Bahn.

    RF  bedeutet:
    Die Person muss weniger Rundfunk-Beitrag zahlen.
    Der Rundfunk-Beitrag ist Geld für Radio und Fernsehen.

    TBI bedeutet:
    Die Person kann nicht hören und ist blind.

    H bedeutet:
    Die Person braucht sehr viel Unterstützung.

    Bl    bedeutet:
    Die Person ist blind.

    Gl    bedeutet:
    Die Person ist taub.

  • Nachteils-Ausgleiche für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf besondere Hilfen und Leistungen. 

    Man nennt das: Nachteils-Ausgleiche.

    Zum Beispiel:

    • Menschen mit Behinderung müssen weniger Steuern zahlen.
    • Es gibt Parkplätze für viele Menschen mit Behinderung.
    • Viele Menschen mit Behinderung können kostenlos Bus- und Bahn fahren.
    • Menschen mit Behinderung haben bei der Arbeit besondere Rechte.

    Welche Nachteils-Ausgleiche  bekommt man?

    Das kommt darauf an,

    • welche Behinderung man hat und
    • wie schwer die Behinderung ist.
  • Haben Sie Fragen zum Schwerbehinderten-Ausweis?

    Dann melden Sie sich  beim Kreis Warendorf.



  • Park-sonder-Ausweis für Behinderte

    Personen, die  sich ganz schlecht bewegen können,
    können Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte  erhalten.
    Der Parkausweis gilt in der gesamten EU.



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Die Bilder sind von:  Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

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