Mietvertrag Wohnung

Mietspiegel                                 der Stadt Oelde 

Mietspiegel


Allgemein

Der Mietspiegel dient insbesondere dem Zweck, Mietern und Vermietern eine Möglichkeit zu geben, im Rahmen ortsüblicher Mieten in eigener Verantwortung eine für beide Seiten angemessene Miete je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.

Der in der Tabelle angegebene Mietpreis weist lediglich die Mietpreissituation im Gebiet der Stadt Oelde aus.

Die Werte beziehen sich auf Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Der Mietspiegel ist auf Mieteinfamilienhäuser und vermietete Einliegerwohnungen nur bedingt anwendbar.

Der Mietspiegel hat Gültigkeit bis zum 31.12.2022 und soll alle 3 Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Die Daten beruhen u.a. auf Erfahrungs- und Vergleichswerten.

  • Ortsübliche Vergleichsmiete in EUR/qm/Monat (Kaltmiete ohne Betriebskosten)

    Baujahr

    Standardwohnung

    bis 1960

    2,80 EUR

    -

    4,00 EUR

    1961 - 1970

    4,00 EUR

    -

    4,50 EUR

    1971 - 1980

    4,15 EUR

    -

    5,40 EUR

    1981 - 1990

    4,80 EUR

    -

    5,90 EUR

    1991 - 2000

    5,80 EUR

    -

    6,70 EUR

    2001 - 2010

    6,20 EUR

    -

    7,50 EUR

    2011 - 2017

    6,60 EUR

    -

    8,10 EUR

    ab 2018

    8,00 EUR

    -

    8,50  EUR

  • Miete

    Es werden acht Baujahresgruppen unterschieden.

    Zu den Betriebskosten gehören u.a. Grundsteuer, Frischwasser, Entwässerungsgebühren, Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr.

    Die Tabellenwerte geben die reine Nettomiete an, d.h. die Kaltmiete ohne jegliche Betriebskosten. 

    Maßgebend ist der Zeitpunkt der Errichtung oder ggf. einer umfassenden Modernisierung des Gebäudes bzw. der Mietwohnung.

  • Standardwohnung

    Die Mietpreisspannen beziehen sich auf Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die ein Bad oder Dusche, WC, Balkon oder Loggia besitzen. Außerdem sind sie mit einer Sammelheizung und Isolierverglasung ausgestattet.

    Ist diese Ausstattung nicht vorhanden, kann die angegebene Mietpreisspanne unterschritten werden.

  • Zusätzliche Ausstattungsmerkmale 

    Bei Vorliegen zusätzlicher Ausstattungen kann der Mietpreis den vorgegebenen Rahmen übersteigen. Dies sind z.B. 

    • zusätzliches WC
    • Barrierefreiheit
    • Terrasse / Garten
    • hochwertiger Bodenbelag
    • Fahrstuhl
    • Fußbodenheizung

    Die Ausstattungsmerkmale können nur Berücksichtigung finden, wenn sie vom Vermieter gestellt werden.

  • Beurteilung einer Wohnung

    Innerhalb der Mietpreisspanne sind die Merkmale einer Wohnung zu berücksichtigen. Entscheidende Kriterien sind z.B.

    • Anzahl der Wohnungen im Hause
    • Lage der Wohnung (Erd- oder Obergeschoss, Dachgeschoss)
    • Grundrissgestaltung (Aufteilung der Wohnung, Verhältnis von Nebenräumen zu Haupträumen
    • Zustand (Baulicher Zustand und Unterhaltung der Wohnung, des Treppenhauses, der Fassade, etc.)
  • Wohnlagen

    Die Tabellenwerte geben die Mieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage an.

    Für Wohnungen in einfacher Wohnlage ist ein Abschlag bis zu 5 % des jeweiligen Tabellenwertes möglich.
    Für Wohnungen in guter Wohnlage ist ein Zuschlag von bis zu 5 % des jeweiligen Tabellenwertes möglich.
    Für die Beurteilung der Wohnlage müssen nachfolgend genannte oder ähnliche Merkmale überwiegend zutreffen:

    Einfache Wohnlage:

    • starke Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen
    • Gewerbenähe
    • Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Behörden etc. sind schlecht erreichbar

    Mittlere Wohnlage

    • Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittlerer Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile.
    • Zumeist dichte Bebauung
    • Keine besondere Geruchs- und Lärmbeeinträchtigung
    • Frei- und Grünflächen gleichen den Nachteil von starkem Verkehrsaufkommen aus

    Gute Wohnlage:

    • Aufgelockerte Bebauung
    • Durchgrünung des Wohngebietes
    • Überwiegend Anliegerverkehr
    • Gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten und gute Verkehrsverbindungen
  • Zu- und Abschläge

    1. Bei Wohnungen unter 50 m² ist ein Zuschlag bis zu 25 % möglich. Bei Wohnungen über 90 m² ist ein Abschlag bis zu 25 % auf die Anzahl der Quadratmeter möglich, die 90 m² Gesamtgröße übersteigen.
    2. Bei Wohnungen in den Ortsteilen Lette, Sünninghausen und Stromberg ist wegen der Entfernung zum Stadtzentrum ein Abschlag bis zu 10 % gerechtfertigt.
  • Umfassende Modernisierung

    Wird eine Wohnung nachträglich umfassend modernisiert, z.B. Bad, hochwertige Bodenbeläge, Heizung, Elektroinstallation und Fenster, kann die Einstufung bis maximal  in die übernächste Baualtersklasse erfolgen. Wurden nur zwei der genannten Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, ist maximal eine Einstufung in die nächsthöhere Baualtersklasse möglich.

    Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn der Vermieter wegen der Maßnahmen nach Absatz 1 von der Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung im Sinne der §§ 559 ff BGB Gebrauch gemacht hat.


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