Denkmalschutz &
Denkmalpflege

Denkmalschutz


Erhaltenswertes schützen - Schützenswertes erhalten

Über 150 Denkmale sind in den Denkmallisten der Stadt Oelde eingetragen. Die Denkmale sind Zeugnis der Oelder Geschichte und tragen dazu bei, Identität zu stiften und das heimatliche Werteempfinden zu prägen. 

Denkmale sind Objekte, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, weil sie bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind. Wegen dieser Bedeutung stellt das Denkmalschutzgesetz NRW  Denkmale unter besonderen Schutz, um die Erhaltung sicherzustellen. 

Zuständig für den Denkmalschutz vor Ort ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Oelde.

Denkmale in Oelde

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Schlagzeilen Denkmalschutz

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  • Die Stadt Oelde als "Untere Denkmalbehörde"

    Die "Untere Denkmalbehörde" ist eine Sonderordnungsbehörde , eine eigenständige Behörde, die bei der Stadt Oelde organisatorisch in den Fachdienst Planung und Stadtentwicklung integriert ist. Die Aufgaben der  "Unteren Denkmalbehörde" lassen sich in die Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege unterteilen. Dem Denkmalschutz kommt die Aufgabe zu, wertvolle Denkmale zu identifizieren und zu erhalten. Die Denkmalpflege dient dem Erhalt eingetragener Denkmale: Hierzu gehören die Erteilung von Erlaubnissen bei Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen oder auch die Beratung der Denkmaleigentümer. 

  • Denkmalrechtliche Erlaubnis

    Gem. § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW gilt: Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

    Um zu beurteilen, ob Sie für Ihre angedachte Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde empfehlenswert.

    Für die Antragstellung benötigen Sie eine Beschreibung des jetzigen Zustands Ihres Objekts, dies kann z. B. durch Bilder erfolgen. Bei komplexen Bauvorhaben kann aber auch ein ausführliches Schadensgutachten des Objekts notwendig sein. Weiter brauchen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. Diese kann von einem kurzen Text („Neuanstrich der Fenster auf der Straßenseite“) bis hin zu detaillierten Bauunterlagen reichen. Zu den genauen Anforderungen berät Sie gerne die zuständige Denkmalbehörde der Stadt Oelde. 

    Sofern ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, so kann dieser auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

    • Der (formlose, aber eindeutige) Antrag kann schriftlich bei der städtischen Denkmalbehörde eingereicht werden, die Kontaktdaten können Sie dem Internetauftritt entnehmen. Gerne können Sie auch einen Vordruck für eine denkmalrechtliche Erlaubnis nutzen, welchen Sie hier  herunterladen können.
    • Alternativ können Sie die Erlaubnis über das Bauportal des Landes NRW  beantragen. Wenn Sie die Erlaubnis auf diesem Wege beantragen möchten, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder die BundID.   

    Wenn das Sanierungsvorhaben oder die Baumaßnahme denkmalverträglich ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, wird die Erlaubnis erteilt.

  • Grabungserlaubnis

    Für das Sondengehen mit einem Metalldetektor sowie das Magnetangeln wird eine sogenannte Grabungserlaubnis benötigt. Weitergehende Informationen  erhalten Sie hier über die Homepage des Kreises Warendorf.

  • Unterstützung für Denkmale

    Jeder Eigentümer oder Nutzer kann öffentliche Zuschüsse beantragen, wenn aufgrund der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes Mehrkosten bei Reparaturen, Sanierungen und ähnlichen Maßnahmen entstehen. Einen guten Überblick über  die verschiedenen Formen der Unterstützung liefert die  Broschüre "Unterstützung für Denkmäler in NRW." Weitergehende Informationen finden Sie - nicht abschließend - nachfolgend:

    A) Denkmalförderung

    • Pauschalförderung durch die Stadt Oelde/ das Land NRW:                                                                                                  
      Gefördert werden kleine Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt, der Pflege und der Präsentation von Denkmalen. Die Anträge sind bei der Stadt Oelde - Untere Denkmalbehörde - einzureichen. Details der Förderung erfragen Sie bitte vor Maßnahmenbeginn.
      Hinweise zur geänderten Antragsfrist


    B) Darlehensprogramme


    C) Steuererleichterungen

    Neben der direkten finanziellen Beteiligung der Denkmalförderung und den zinsgünstigen Darlehen gibt es verschiedene Steuererleichterungen. Entsprechende Regelungen sind bei den folgenden Steuerarten vorgesehen:

    • Einkommensteuer (EStG):                                                                                                                                                                                                                             
      Erhöhte Abschreibung von  Herstellungskosten, Verteilung von Erhaltungsaufwand, Sonderausgabenabzug für selbstgenutzte Immobilien
    • Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer (ErbStG):                                                                                                                      
      Steuerbefreiung zu mindestens 80 % für geschützte Kulturgüter, die keinen Gewinn einbringen
    • Grundsteuer (GrStG):                                                                                                                                                                                                                                        
      Erlass der Grundsteuer, wenn das  Grundstück dauerhaft Verluste einbringt
    • Umsatzsteuer (UStG):                                                                                                                                                                                                                               
      Befreiung von der Umsatzsteuer für  Denkmale der Bau- und Gartenbaukunst

    Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken.  Eine vorherige Abstimmung der jeweiligen Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde ist jedoch zwingend erforderlich. Bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, ist ein  Antrag bei der  Stadt Oelde - Unteren Denkmalbehörde - zu stellen. 

    Die Bescheinigungsrichtlinie sowie weitere Informationen zum Thema Steuererleichterungen sind hier zu finden. Ausführliche Informationen enthält zudem die Broschüre  „Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen“ des Deutschen Nationalkomitees Denkmalschutz.

    Lassen Sie sich gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten.

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