Vereinsförderung

Vereinsförderung

Zuschussrichtlinien

Die Zuschuss-Richtlinien bieten die Grundlage zur Bereitstellung von Zuschüssen an Vereine, Einrichtungen und zur Unterstützung des Ehrenamts.
Die Förderung ist freiwillig und die Richtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Leistungen, sofern  nicht andere Rechtsgrundlagen (z.B. Verträge) diesen Anspruch begründen.


Richtlinien über die Gewährung von
freiwilligen Zuschüssen an Vereine und Organisationen ab 2019

I. Zielsetzung 

Insbesondere für Heranwachsende stellen Vereine und Organisationen soziale Räume dar, in denen sie die wichtige Erfahrung machen können, dass sie mit ihrem Wissen und Fähigkeiten in der Gemeinschaft gebraucht werden und somit zu deren Bestand und Weiterentwicklung beitragen. In der Ermöglichung des Erwerbs sozialer Kompetenzen und der Herausbildung von Gemeinsinn der jungen Menschen sieht die Stadt Oelde eine wichtige zukunftsweisende kommunale Aufgabe, die in den Vereinen der Stadt Oelde in vorbildlicher Weise ehrenamtlich durchgeführt wird.

Daher sieht die Stadt Oelde folgende Förderfelder als sinnvoll an:

  • die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in allen Oelder Vereinen 
  • die ehrenamtliche Arbeit, insbesondere die Kultur- und Integrationsarbeit in den Oelder Vereinen / Organisationen
  • den Erhalt von nicht städtischen Sportanlagen / Immobilien im Stadtgebiet der Stadt Oelde und von städtischen Sportanlagen / Immobilien, die durch Vereine verwaltet werden.
  • die unentgeltliche Unterstützung von Veranstaltungen aller Oelder Vereine  durch die Ausleihe von vorhandenem Veranstaltungsequipment
  • die Förderung von Sonderveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung für die Stadt Oelde/ Vereinsjubiläen
  • Einmalige Zuschüsse zu Bau- und Renovierungsmaßnahmen insbesondere im Sportbereich.

Die hier genannten finanziellen Zuschüsse an die Vereine und Organisationen können
nur ausgezahlt werden, wenn die allgemeine Haushaltslage der Stadt die
Bereitstellung der Mittel erlaubt und die entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsplan
ausgewiesen sind. Ein Rechtsanspruch der Zuwendungsempfänger auf Bewilligung der Leistung entsteht aus dieser Zuschussrichtlinie nicht. Auch wenn in Vorjahren ein Zuschuss gewährt wurde, kann daraus kein Rechtsanspruch auf Fortführung der Zuwendung auch in Folgejahren abgeleitet werden. Sofern es die Haushaltslage erfordert, kann auch bei vorhandenem Etatansatz eine Auszahlung im laufenden Haushaltsjahr ganz oder teilweise unterbleiben, wenn eine entsprechende Haushaltssperre erlassen wurde oder der Stadt eine Haushaltssicherung unmittelbar droht.

Auszahlungstermin ist in der Regel der 01.09. eines jeden Jahres.

II. Förderbeträge

  • 1. Die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in allen Oelder Vereinen

    Der Stadtsportverband (SSVO) erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR. Dieser Betrag ist in der Regel ausschließlich für die Qualifizierung von Vereinsverantwortlichen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zu verausgaben.

    Darüber hinaus wird dem SSVO bis auf Widerruf gestattet, von allen Nutzern öffentlicher Räumlichkeiten, die im Eigentum der Stadt Oelde stehen, Beiträge zur Kinder- und Jugendförderung zu erheben. Dazu hat sich der SSVO eigene Richtlinien zu schaffen, die dem Finanzausschuss zur Genehmigung vorzulegen sind. Mit den erhobenen Beiträgen (ca. 20.000,00 EUR  jährlich) sind alle Oelder Vereine mit entsprechender qualifizierten Jugendarbeit zu fördern. Auch dazu hat der SSVO eigene Förderrichtlinien zu schaffen, die dem Finanzausschuss ebenfalls zu Genehmigung vorzulegen sind.

    Ferner übernimmt die Stadt Oelde die von der WBO GmbH festgesetzten Eintrittsgelder der Sport- und Schwimmvereine, die ihm Rahmen ihrer Vereinsarbeit für Trainings- und Übungsstunden das Frei- oder Hallenbad der Stadt Oelde nutzen bis zu einem Höchstbetrag von derzeit jährlich 6.500 EUR.

    Der Betrag wird von der Stadt Oelde direkt an die WBO GmbH ausgezahlt.

  • 2. Die ehrenamtliche Arbeit, insbesondere Kultur- und Integrationsarbeit in den Oelder Vereinen / Organisationen

    • Burgbühne Stromberg 6.000,00 EUR
    • Heimatverein, Altenfelde; Lette; Oelde; Stromberg; Sünninghausen; Hedwigskreis je 200,00 EUR
    • Caritas, St. Joseph; St. Johannes je 300,00 EUR
    • Caritas St. Lambertus 200,00 EUR
    • Caritas St. Vitus Sünninghausen 100,00 EUR
    • Ev. Frauenhilfe 300,00 EUR
    • DRK 300,00 EUR
    • Hilfsgemeinschaft Suchtkranker 100,00 EUR
    • SKH Oelde 100,00 EUR
    • Frauen helfen Frauen  (befristet für 2020) 8.000,00  EUR
    • Kolpingsfamilie Oelde 2.000,00 EUR

    • Büchereien in kirchlicher. Trägerschaft 3.000,00 EUR
      • Bücherei der ev. Kirchengemeinden
      •  Bücherei der kath. Kirchengemeinden
      • St. Johannes, Str. Joseph, St. Lambertus

    Der Zuschuss wird nach Anzahl der Medien und Anzahl der Ausleihen berechnet.

  • 3. Den Erhalt von nicht städtischen Sportanlagen / Immobilien im Stadtgebiet der Stadt Oelde und von städtischen Grünanlagen / Sportanlagen / Immobilien, die durch Vereine verwaltet werden.

    • Letter TC, Pflege Tennisplätze 2 Stck., je 1.000,00 EUR --> 2.000,00 EUR
    • Tennisclub 1890 Oelde, Pflege Tennisplätze 5 Stck. 5.000,00 EUR
    • Tennisclub BW Oelde, Pflege Tennisplätze 9 Stck. 9.000,00 EUR
    • Tennisclub S‘hausen, Pflege Tennisplätze 2 Stck. 2000,00 EUR
    • Tennisclub Stromberg, Pflege Tennisplätze 5 Stck. 5.000,00 EUR
    • Reiterverein Geisterholz, Pflege Reitanlage 1000,00 EUR
    • Reit- und Fahrverein Oelde, Pflege Reitanlage 1000,00 EUR
    • Heimathaus Letter Deele, Trägerverein 1.500,00 EUR
    • Alte Vikarie, Trägerverein 2.500,00 EUR
    • Begegnungsstätte Drostenhof, Trägerverein 23.500,00 EUR
      (befristet bis 2023, danach wieder 18.500 EUR)
    • Eisenbahner Schießstand, Eisenbahnersportverein 2.000,00 EUR
    • Freibad/Außengelände Gassbachtal, Förderverein 25.000,00 EUR

      Folgende Zahlungen an drei Oelder Vereine werden im städtischen Haushalt als Unterhaltsaufwendungen veranschlagt:
    • Sportplatz Lette, VFB Lette, jährlich 7.500,00 EUR
    • Sportplatz Sünninghausen, BW Sünninghausen 7.500,00 EUR
    • Sportplatz Stromberg, SC Germania Stromberg 7.500,00 EUR

    Darüber hinaus erhalten folgende Vereine indirekte Zuschüsse für die Ver- / Anpachtung von Grundstücken:

    • Der Reit- und Fahrverein erhält einen städtischen Zuschuss indem die Stadt Oelde auf die Erhebung von 80 % eines ortsüblichen Pachtzinses für 32.005 m² verzichtet. Grundlage ist der geschlossene Vertrag zwischen Verein und Stadt vom 30.05.1996.
    • Der TC Sünninghausen erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 % der Erbbauzinsen, die der Verein an die kath. Kirchengemeinde St. Vitus Sünninghausen für 4.850 m² zu zahlen hat. (Zahlbetrag Stadt z.Zt.: 840,48 EUR).
    • Der TC BW Oelde erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 % der Erbbauzinsen, die der Verein an die kath. Kirchengemeinde St. Johannes für 16.500 m² zu zahlen hat. (Zahlbetrag Stadt z.Zt.: 2.493,20 EUR).
    • Der TC Lette erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 % der Erbbauzinsen, die der Verein an den Eigentümer für 3.040 m² zu zahlen hat. (Zahlbetrag Stadt z.Zt.: 594,06 EUR).
    • Der TC Stromberg erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 80 % der Erbbauzinsen, die der Verein an den Eigentümer für 8.429 m² zu zahlen hat. (Zahlbetrag Stadt z.Zt.: 1.881,58 EUR).
    • Der TC 1890 Oelde erhält einen städtischen Zuschuss indem die Stadt Oelde auf die Erhebung von 80 % eines ortsüblichen Pachtzinses für 5.371 m² verzichtet. Grundlage ist der geschlossene Vertrag zwischen Verein und Stadt vom 19.08.1997.


  • 4. Die Förderung von Sonderveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung für die Stadt Oelde und Vereinsjubiläen

    • Im städtischen Haushalt werden jährlich 4.000,00 EUR veranschlagt, die für o.g. Zweck verausgabt werden können. Der Bürgermeister der Stadt Oelde entscheidet nach schriftlicher Antragstellung durch Vereine über die Vergabe dieser Mittel.
    • Die Stadt Oelde verzichtet jährlich auf die Verrechnung der Bustransferkosten aus dem Stadtgebiet Oelde zum Karnevalsumzug in Sünninghausen gegenüber dem Verein SK Helau.
    • Für die Durchführung des Stadtschützenfestes wird alle 5 Jahre der durchführende Schützenverein mit einem Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR unterstützt.
  • 5. Einmalige Zuschüsse zu Bau- und Renovierungsmaßnahmen insbesondere im Sportbereich

    Die Stadt Oelde bietet den im Stadtsportverband organisierten Vereinen die Möglichkeit, bei Bau – und/oder umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, Zuschussanträge stellen zu können. Die Gewährung möglicher Zuschüsse kann sowohl als einmaliger nicht zu erstattender Zuschuss als auch darlehensweise, also zurückzuzahlender Zuschuss erfolgen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des jeweils laufenden Jahres entsprechende Mittelansätze zur Verfügung gestellt worden sind und die Maßnahme vom zuständigen Bewilligungsgremium der Stadt Oelde als förderwürdig eingestuft wird. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung nach Art (Darlehen oder Zuschuss) und Höhe der Förderung ist der Finanzausschuss der Stadt Oelde. Der Finanzausschuss entscheidet auch, ob und in welcher Höhe die Mittel als Festbetragszuschuss oder als Höchstbetragsförderung mittels festzulegendem %-Anteil an den Bau-/Investitionsaufwendungen und Festlegung eines höchstens zu gewährenden Eurobetrages gewährt werden soll. Im Falle einer darlehensweisen Gewährung kann ausnahmsweise das Darlehen auch als zinsloses Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren bewilligt  werden. Ein Rechtsanspruch besteht ausdrücklich nicht, solange dem Zuschussempfänger nicht ein schriftlicher Bewilligungsbescheid zugegangen ist.

    Durch Beschluss des Rates der Stadt Oelde, kann im Einzelfall die Richtlinie erweitert werden. Insbesondere können Kirchen, caritative und gemeinnützige Einrichtungen in der Stadt Oelde rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen der Stadt Oelde, spätestens aber zum 01.08. für Folgejahre einen Antrag auf Bewilligung einzelner Zuschussanträge zu Bau-, Renovierungs- oder Beschaffungsmaßnahmen stellen. Hierbei ist insbesondere auf Ausschluss einer Doppelförderung durch weitere Zuschussgeber zu achten. Im Falle der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan und darauf fußender Bewilligung eines Zuschusses durch den Finanzausschuss gelten für die Abwicklung des bewilligten Zuschusses diese Richtlinien sinngemäß.

    Folgende Richtlinien sind bei einer Entscheidung über die Zuschussgewährung  grundsätzlich zu beachten:

    a)    Die Maßnahme muss mindestens ein Volumen von 15.000,00 EUR erreichen.

    b)    Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.

    c)    Die schriftliche Antragstellung an die Stadt Oelde durch den Verein mit dargestelltem Finanzierungsplan muss im Vorjahr bis zum 01.08. zu den jeweiligen Haushaltsplanberatungen erfolgen.

    d)    Der Antragsteller muss über mindestens 33 % Eigenmittel verfügen (das kann Eigenkapital oder auch Eigenleistung mit entsprechendem Gegenwert sein). Bei Maßnahmen, deren finanzielles Durchführungsvolumen über 100.000,00 EUR liegt, kann der Finanzausschuss im Einzelfall  eine abweichende Festlegung der notwendigen Mindesteigenmittelausstattung treffen.

    e)    Der mögliche Zuschuss soll im Regelfall nicht höher als 33 % des Gesamtinvestitionsvolumens sein. Bei Maßnahmen, deren finanzielles Durchführungsvolumen über 100.000,00 EUR liegt, kann der Finanzausschuss im Einzelfall  eine abweichende Festlegung des zulässigen Zuschussanteiles treffen.

    f)     Es gilt grundsätzlich die Bruttobetrachtung einer Maßnahme. Im Falle eines möglichen Vorsteuerabzuges, die Nettobetrachtung.

    g)    Die Maßnahme muss im Falle einer Förderung auch in einem über die Vereinsinteressen des antragstellenden Vereins hinausgehenden, öffentlichen Interesse liegen. Dies kann z.B. die Förderung des Sports, des Gesundheitswesens, des Ehrenamtes, des bürgerschaftlichen Engagements, der Inklusion oder auch des interkulturellen Austausches sein. Ob die vorgesehene Maßnahme diesem öffentlichen Zweck dient, beurteilt ausschließlich der für die Bewilligung der Förderung zuständige Finanzausschuss der Stadt Oelde durch Beschluss. Ferner muss die vorgesehene Investition oder Renovierung werterhaltende oder wertsteigende Wirkung haben und/oder einen ökologischen oder funktionalen Mehrwert bewirken. Der Antragsteller hat diese bei Beantragung zu begründen.

    h)    Möglichst bei Antragsstellung, spätestens aber vor Erlass des Bewilligungsbescheides sind vom Förderberechtigten beizufügen: Projektbeschreibung nebst Planskizzen, schriftliche Kostenschätzung, Gesamtfinanzierungskonzept unter Nachweis der Höhe und Verfügbarkeit der einzusetzenden Eigenmittel.

    i)      Auszahlung der Mittel erfolgt gemäß Bau-/ Investitionsfortschritt in Teilbeträgen  nach Vorlage entsprechender Handwerker- oder Materialrechnungen. Die gemäß Finanzierungskonzept für die Projektfinanzierung vorgesehenen Finanz-Eigenmittel des Vereins sind vorrangig vor der Auszahlung städtischer Mittel zu verwenden.

    j)      Nach Maßnahmen-Ende ist der Stadt Oelde zur Prüfung ein detaillierter schriftlicher Verwendungsnachweis durch den Antragssteller vorzulegen. Auf Antrag ist der Stadt Oelde als Zuschussgeber vollständiger Einblick in die Planungs- und Abrechnungsunterlagen des geförderten Projektes zu gewähren. Minderaufwendungen führen zu einer entsprechenden Reduzierung des bewilligten Zuschusses, dieser ist ggf. dann anteilig zu erstatten.


III. Schlussbestimmungen

Der Stadtsportverband gibt jährlich einen Rechenschaftsbericht in seiner Frühjahrstagung über die Verteilung der erhobenen Entgelte.

Alle unter „2“ genannten Vereine müssen jährlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres den Zuschuss schriftlich bei der Stadt Oelde, Fachdienst 400, Ratsstiege 1, 59302 Oelde, beantragen.

Die Vereine SC Germania Stromberg, VfB Germania Lette und SuS BW Sünninghausen schließen mit dem FD 662 schriftlich eine Pflegeanweisung für die Sportplätze in den Ortsteilen ab. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch die FD 662 und 400. (Anweisung liegt aus dem Jahre 2002 vor)

Die Zuschussrichtlinien werden alle 5 Jahre, erstmalig zu den Haushaltsplanberatungen im Herbst 2022 für den Haushalt 2023, überprüft. Der Rat entscheidet aufgrund einer Abwägung der sich dann darstellenden Haushaltslage einerseits und der zwischenzeitlich eingetretenen Preissteigerungen andererseits, ob und in welchem Umfang wieder eine angemessene Anpassung der Zuschussbeträge erfolgen soll. Rechtsansprüche Dritter, insbesondere ein Rechtsanspruch auf fortlaufenden Inflationsausgleich wird hieraus nicht begründet.

  • Vertragliche Bezuschussung

    Folgende Vereine werden mittels vertraglicher Grundlage bezuschusst:

    •  Trägerverein Letter Deele schließt einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Oelde (Vertrag aus 1998 liegt vor; zuständiger Ansprechpartner, FD 400)
    • Trägerverein Alte Vikarie schließt einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Oelde (Vertrag vom 18.05.1999 liegt vor; zuständiger Ansprechpartner, FD 012)
    • Trägerverein Drostenhof schließt einen Vertrag mit der Stadt Oelde (Vertrag vom 15.10.2000 liegt vor; zuständiger Ansprechpartner, FD 012)
    • Förderverein Gassbachtal schließt einen Nutzungsvertrag mit der WBO GmbH (Vertrag vom 13.06.2006 liegt vor, zuständige Ansprechpartner, WBO GmbH)  
    • Eisenbahnersportverein schließt einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Oelde (Vertrag vom 22.09.2009 liegt vor; zuständiger Ansprechpartner, FD 400)
    • Bürger für Oelde schließt einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Oelde (Vertrag vom 23.05.2018 liegt vor, zuständiger Ansprechpartner, FD 230).


    Die Vereine SC Germania Stromberg, VfB Germania Lette und SuS BW Sünninghausen schließen mit dem FD 662 schriftlich eine Pflegeanweisung für die Sportplätze in den Ortsteilen ab. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch die FD 662 und 400. (Anweisung liegt aus dem Jahre 2002 vor)

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