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Warum eine Kommunale Wärmeplanung für Oelde?
Warum eine kommunale Wärmeplanung?
Mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme! Umso wichtiger ist auch die Energiewende im Wärmesektor auf den Weg zu bringen!
Die Städte und Gemeinden spielen bei der Wärmewende eine entscheidende Rolle, denn per Gesetz sind sie seit dem 01.01.2024 verpflichtet eine Wärmeplanung aufzustellen. Für Kommunen bis zu 100.000 Einwohnern muss der Plan bis zum 30.06.2028 für das Gemeindegebiete vorliegen.
Mit dem Gesetzt für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetzte wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Dekarbonisierung heißt Verzicht auf fossile Brennstoffe. Damit soll auch die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen und die Versorgungssicherheit für Deutschland auch in Zukunft zu garantieren.
Die Wärmeplanung soll in erster Linie Wärmequellen und Wärmebedarfe für ein Gebiet zusammen bringen und eine zuverlässige Planungssicherheit für Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien darstellen, die vor der Entscheidung stehen, eine neue Heizung einzubauen. Hierfür werden Szenarien aufgezeigt, wie die Wärmeversorgung zukünftig organisiert wird und wie die Infrastruktur dafür ausgebaut werden könnte. Auf Basis dieser Informationen können Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung nutzen wollen – oder sich für eine andere technische Lösung entscheiden, wenn sie auf Erneuerbares Heizen umsteigen.
Dabei soll die Wärmeplanung jederzeit technologieoffen sein und beispielsweise eine Versorgung mittels Fern- oder Nahwärme, klimaneutraler Gase oder Wärmepumpen in Betracht ziehen.
Ausgangspunkt der Wärmeplanung sind die lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt wird.
Für die Erstellung der Wärmepläne werden vorrangig Daten genutzt, die aus öffentlich zugänglichen Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.
WICHTIG: Die Erstellung eines Wärmeplans löst an sich nicht das frühere Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes bzw. die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien aus, sondern erst die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Die Ausweisung ist eine gesonderte Entscheidung der Kommune und der Politik und bedarf einer konkreten Umsetzungsplanung und einem politischen Beschluss.
Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, jedes Wärmenetz bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen und somit zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen.