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Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
Vorgaben und hinweise
Vor dem Hintergrund des spürbar gewordenen Klimawandels und dem Schutz vor dessen Auswirkungen, muss die Planung von ökologisch bzw. stadtklimatisch wirkender Maßnahmen bei Neu- und Umbauprojekten zwingend berücksichtigt werden. Hierzu gehören vor allem die Umsetzungen von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in und am Gebäude, die zur Verbesserung der Klimaresilienz und des Stadtklimas beitragen sollen.
Energiestandard bei Gebäuden
Bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gilt mindestens der Niedrigstenergiegebäude-Standard nach §§ 10 ff. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG). Das Gesetz im Internet finden Sie hier .
Eine Beratung für private Bauherren bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale an. www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie
Photovoltaik oder Solarthermie zur Nutzung lokaler regenerativer Energien
- Bitte beachten Sie die gesetzliche PV-Pflicht (Baugesetze/B-Pläne)
- Für Nicht-Wohngebäude: Seit Jahresbeginn 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
- Dachflächen so anordnen, dass in Hinblick auf Ausrichtung, Verschattung, Statik eine optimale Solar-Nutzung möglich ist.
- Dachbegrünung und Photovoltaik schließen sich nicht aus!
Begrünung von Dächern und Fassaden
Die Stadt Oelde fördert die Begrünung von Dächern und Fassaden. https://www.oelde.de/de/leben-in-oelde/umwelt-klimaschutz/klimaschutz/foerderung-dachbegruenung/ Achtung: Gilt nur für Vorhaben, die nicht gesetzlich verpflichtend sind.
Das Gründachkataster gibt Auskunft über die erste Einschäftzung zur Eignung Ihres Daches . https://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/?feld=gruendach
Nützliche Informationen finden Sie unter https://www.gebaeudegruen.info/ .
Schutz vor Starkregen und Hochwasser
Das Klimaschutzmanagement der Stadt Oelde hat in Zusammenarbeit mir dem Fachdienst Tiefbau ein Merkblatt mit Hinweisen und Anregungen zum „Schutz vor Starkregen und Hochwasser" sowie zur Anpassung an den Klimawandel herausgebracht. Das Blatt erklärt, wie es zu einem Rückstau im Kanalnetz kommt und wie geeignete Schutzvorkehrungen durchzuführen sind. Außerdem findet der Leser eine Checkliste, um eventuelle Schwachstellen aufzudecken und Bilder, die zeigen wie geeignete Schutzvorkehrungen am Gebäude aussehen sollten. Das Faltblatt kann an dieser Stelle herunter geladen werden.
Flächenschonende Planung mit geringem Versiegelungsgrad
- Für Wohngebäude gilt §8 Satz 1 Landesbauordnung (BauO NRW). Demnach sind Eigentümern dazu verpflichtet, nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu lassen oder herzustellen sowie zu begrünen.
- Für Nicht-Wohngebäude: Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen oder Flächen (Parkplätze, Zufahrten) durch mehrere Betriebe Parkhaus oder eine Tiefgarage als Alternative zu großflächigen Parkflächen.
- Geringer Befestigungsgrad durch entsprechende Bodenbeläge (Rasengitter, großfugiges Pflaster, Kieswege,…) für wenig frequentierte Flächen, wie z.B. Fußwege, Feuerwehrstellflächen, Parkplätze und Randstreifen entlang von Gebäuden und Flächen.
- Schaffung von Regenwasser-Retentionsräumen durch Anlegen von Zisternen oder oberirdischen Regenwasser-Sammelbecken.
Ökologisch wertvolle Grünplanung unter Einbezug von standortgerechten Pflanzen
- Bei der Begrünung von Außenanlagen sind gebietsheimische Pflanzen zu bevorzugen. Eine Pflanzliste mit empfohlenen Sorten ist dem jeweiligen B-Plan zu entnehmen.
- Alternativen zu Stabgitterzäunen: Begrünte Zäune mit Kletterpflanzen wie Efeu, Hortensien oder Rosen bieten ebenfalls Sichtschutz.
- Bitte beachten Sie unseren Flyer „Grün statt Grau“.
Einsatz von insektenschonender Außenbeleuchtung
Nutzen Sie:
- Insektenschonende Leuchtmittel (warmes Licht im gelben Bereich, 1000 – 3000 Kelvin)
- Lampengehäuse mit gerichteter Abstrahlung, keine Rundum-Kugeln
- niedrige Anbringung, um unnötig weite Abstrahlung in die Umgebung zu verhindern
- vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten
- Gehäuse, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden
- Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren, ab Mitternacht gehört die Nacht den Tieren
- Insgesamt sparsame Anbringung von Außenleuchten
Dann erreichen Sie:
- Weniger Beleuchtung = weniger Energieverbrauch = niedrigere Stromkosten + besseres Klima
- Weniger Lichtverschmutzung = mehr Lebensqualität für Tiere und Menschen
- Weniger Licht = die wahre Schönheit der Nacht
Der BUND informiert über insektenschonende Beleuchtung: www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/nachtinsekten-wirksam-helfen-insektenschonende-beleuchtung/
Förderung der klimafreundlichen Mobilität durch eine sinnvolle Planung von Fahrradabstellplätzen (Berücksichtigung von Lastenrädern und Fahrradanhängern), Lademöglichkeiten für Elektro-Fahrzeugen
Die Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte informiert in Ihrer Broschüre über die zeitgemäße Gestaltung von Fahrradabstellplätzen https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/parken-und-abstellen/hinweise-zum-abstellen-von-fahrraedern
Desweitere beachten Sie bitte zwingend die Stellplatzsatzung der Stadt Oelde https://www.oelde.de/de/rathaus/ortsrecht/ .
Ihr Kontakt
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