Dachflächenbegrünung


Steck´ die
zwiebel auf den Giebel!

Förderung Dachbegrünung

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung  

Ab dem 01.01.2023 gelten neue Fördersätze: Die Stadt Oelde fördert die Begrünung von Dachflächen durch einen Zuschuss   von 30,00 Euro pro Quadratmeter  begrünter Fläche sowie die Begrünung von Mauern und Fassaden   mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten,  jedoch maximal 2.000,- Euro pro Maßnahme.   Weitere Details können Sie   aus der neuen Richtlinie im Downloadbereich entnehmen. 

Begrünte Dächer und Wände sind nicht nur optisch ein Gewinn. Kaum eine andere Baumaßnahme vereint eine Vielzahl positiver Resultate, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden.

Hierzu gehören vor allem: 

  •  Schaffung von wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
  •  Verbesserung des Stadtklimas 
  •  Hochwasserschutz und  Entlastung des Kanalsystems durch Rückhalt von Niederschlägen 
  •  Reduzierung der Temperatur an heißen Sommertagen durch Verdunstungskälte
  •  Bindung und Filterung von Feinstaub und Luftschadstoffen
  •  Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfelds durch großflächig einsetzbares Gestaltungselement 

Mehr Informationen finden Sie  auf der Homepage der Verbraucherzentrale www.mehrgruenamhaus.de

Für die Beantragung der Fördermittel ist das nebenstehende Formular auszufüllen und mit den erforderlichen Anlagen schriftlich an die Klimaschutzbeauftragte zu richten.

Ist Ihr Dach geeignet? Das Gründachkataster NRW gibt eine erste Einschätzung. Zur Beurteilung der Eignung eines Daches wurden Parameter wie Dachneigung, Exposition und Verschattung herangezogen.

Niederschlagsgebühr

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Anlage eines Gründachs die  ursprünglich angegebene Fläche zur Bemessung der Niederschlagsgebühr ändern, nämlich verringern, kann. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich auf Grundlage der Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigten Flächen auf einem Grundstück, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Veränderungen bezüglich dieser Flächen sind gemäß § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Veränderung vom Grundstückseigentümer mitzuteilen.
Satzung und  Formular

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