Container Dorf für Flüchtlinge auf dem Land


Die Stadt oelde informiert 

Unterbringung Geflüchteter

ZWEI EINRICHTUNGEN GEPLANT

Die Stadt Oelde  hat  in einer Sonder-Ratssitzung am 3. Juni 2024 die Planungen zur Schaffung von zwei zusätzlichen Unterkünften für Geflüchtete in Oelde vorgestellt. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die Vorhaben und   die Inhalte der bereits erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger. 
 

Kurzinformation 

Das Land NRW plant die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für rund 400 Personen. Diese soll auf einer Fläche am Ortseingang im Bereich Ennigerloher Straße entstehen. 

Da diese Fläche ursprünglich für die Erweiterung der dortigen städtischen Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war und damit nicht mehr zur Verfügung steht, soll eine neue  kommunale Einrichtung mit rund 60 Plätzen  am Ruthenfeld entstehen.   Die Schaffung neuer Plätze ist erforderlich, weil die Zuweisungen von Geflüchteten nach Oelde weiterhin auf stabilem Niveau erfolgen. 

Pressemitteilungen

Informationen aus dem Rat und den Bürger-Veranstaltungen 

Ratssitzung

Montag, 3. Juni 2024

Veranstaltung Ruthenfeld

Mittwoch, 5. Juni 2024

Veranstaltung   Westrickweg

Montag, 10. Juni 2024

Ratssitzung 
  

Montag, 1. Juli 2024

  • Vorschlag der Verwaltung: Erstellung eines Konzeptes  zur bestmöglichen Integration der ZUE in die Stadtgesellschaft   

    Beschlussvorschlag 

    Der Rat der Stadt Oelde befürwortet die Errichtung und den Betrieb einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete am in der Vorlage und ihren Anlagen bezeichneten Standort Ennigerloher Straße/Westrickweg durch die Bezirksregierung Münster. Er beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Vorhaben zur Umsetzung zu bringen. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, ein Konzept zu erarbeiten, um die geplante Einrichtung bestmöglich in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Dem Informations- und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ist darin Rechnung zu tragen und es sind Kommunikationsstrukturen zu etablieren, die einen schnellen Austausch zwischen der Bürgerschaft, der Stadt, der Bezirksregierung als Betreiberin der Einrichtung sowie den Sicherheitsbehörden sicherstellen. Seite 2 von 8 Es soll zudem dargestellt werden, welche Aspekte des Konzeptes sich bereits im Vorgriff auf die Inbetriebnahme einer ZUE sinnvoll nutzbar umsetzen lassen.

    Sachverhalt

    In der Sitzung des Rates am 03.06.2024 wurden die Planungen zur Errichtung einer ZUE und die damit verbundene Standortverlegung für eine städtische Unterkunft zur Straße Am Ruthenfeld erstmals öffentlich vorgestellt. Um Bürger*innen und insbesondere Anlieger* innen die Möglichkeit zu geben, Fragen und Meinungen zu den geplanten Einrichtungen zu adressieren, wurden am 05.06. und 10.06.2024  Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. 

    Im Nachgang zu den Bürgerveranstaltungen haben am 18. und am 21. Juni 2024 zwei weitere  Abstimmungen mit  Anlieger*ìnnen  stattgefunden.  In den Veranstaltungen wurde deutlich, dass Teile der Bevölkerung mit den vorgestellten Planungen zur Einrichtung einer ZUE auf dem Oelder Stadtgebiet eine Verschlechterung der Sicherheitslage, mindestens aber des subjektiven Sicherheitsgefühls verbinden.  

    Dem möchte die Verwaltung durch ein ressortübergreifendes Konzept entgegenkommen, in dem die Zuständigkeiten sowie Kommunikations- und Informationsstrukturen auf den Themenfeldern Sicherheit und Ordnung dargestellt werden. Weiterhin soll beschrieben werden, wie die Stadt Oelde eigene Erfahrungen und Strukturen nutzen kann, um die Bewohner*innen der ZUE bei ihren ersten Integrationsschritten in Deutschland zu unterstützen und so mittelbar für ein wechselseitig besseres Verständnis zwischen ZUE-Bewohner*innen und der Oelder Bevölkerung zu sorgen. 

    Zum Teil erscheint es sinnvoll, die in dem Konzept zu beschreibenden Strukturen bereits im Vorgriff auf die Inbetriebnahme einer ZUE zu schaffen, zumal sie bereits heute sinnvoll eingesetzt werden könnten. Ein Beispiel dafür wäre die Erweiterung des Kommunalen Ordnungsdienstes verbunden mit einer Intensivierung der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei. Teilweise werden die Konzeptinhalte aber auch erst mit Fortschreiten der Planungen der Bezirksregierung Münster konkretisiert werden können, als Beispiel sei hier die konkrete Ausgestaltung der Unterstützungsangebote genannt. Insofern wird das Konzept an den jeweiligen Planungsfortschritt anzupassen sein. 

    Als „Nebeneffekt“ aus diesen frühzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung angestellten Überlegungen sollen Schlüsse gezogen werden, wie die derzeit und künftig kommunal betriebenen Unterkünfte besser in ihre jeweiligen Nachbarschaften integriert bzw. das dort bestehende Sicherheitsgefühl verbessert werden kann.

HINTERGRUNDINFORMATION

  • Warum benötigt Oelde eine neue kommunale Einrichtung? Aktuelle Situation der Flüchtlingsaufnahme in Oelde 

     Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, vom Land NRW zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Die Höhe der Zuweisungen richtet sich nach festen Quoten, die sich im Wesentlichen an der Gemeindegröße orientiert. 

    Die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Oelde beträgt rund 0,18 % der Gesamtzahl der in NRW nach dem FlüAG zu verteilenden Flüchtlinge. Je 10.000 nach NRW zugewiesenen Flüchtlingen entsteht für die Stadt Oelde demnach eine Aufnahmeverpflichtung von 18 Personen. Hinzu kommen Zuweisungen von ukrainischen sowie anerkannten Flüchtlingen (z. B. Ortskräfte aus Afghanistan). 

    Zum Stichtag 15.05.2024 leben in den von der Stadt Oelde betriebenen Flüchtlingsunterkünften 476 Personen. Die monatlichen Zuweisungen lagen seit Sommer 2023 bei durchschnittlich 20 Personen pro Monat. Aufgrund von Abgängen lag der durchschnittliche monatliche Zuwachs noch bei rund 10 Personen. Die Stadt Oelde unterhält an unterschiedlichen Standorten Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung. Derzeit stehen noch rund 80 freie Plätze zur Verfügung.  Es ist absehbar, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten maximal bis zum Jahresende ausreichen werden. Die Unterbringung von Familien ist derzeit bereits erschwert. 

    Aufgrund der erwarteten weiteren Zuweisungssituation ist die Stadt Oelde gehalten, zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. Aus der Zuweisung geflüchteter Menschen durch das Land NRW ergeben sich für die Stadt Oelde unterschiedliche Verpflichtungen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält dieser Personenkreis Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Aufwendungen werden von der Stadt Oelde als Sachleistungen gewährt. Für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge werden Geldleistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt, die sich am gesetzlichen Existenzminimum orientieren. Hinzu kommen Aufwendungen für die notwendige Gesundheitsversorgung sowie für die durch die Stadt Oelde angebotene sozialpädagogische Betreuung. So lange sich die zugewiesenen Personen im Asylverfahren befinden, erhält die Stadt Oelde vom Land eine pauschale Erstattung von 875 EUR je Person und Monat, aus denen die gesamten anfallenden Kosten zu bestreiten sind. Dieser auf Basis einer Erhebung von 2017 durch das Land festgelegte Betrag ist aus Sicht der Stadt Oelde seit geraumer Zeit nicht auskömmlich. Über die genannten Leistungen hinaus besteht für minderjährige Kinder, die der Stadt Oelde als Flüchtlinge zugewiesen werden, Schulpflicht. Ebenso wie für Kinder deutscher oder anderer hier aufenthaltsberechtigter Personen besteht für jüngere Kinder der geflüchteten Familien ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesbetreuung oder Kita.

  • Flüchtlingsaufnahme in Zahlen 

    Die Verteilstatistiken und Erfüllungsquoten werden fortlaufend auf der Homepage der Bezirks­regierung Arnsberg veröffentlicht. Die Verteilstatistik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist zu finden unter:    https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz
    Ferner wurde durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 der §12a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Getroffen werden Regelungen zur Wohnsitzzuweisung von anerkannten Schutzberechtigten und Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel.
    Die Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten erfolgt in Nordrhein-Westfalen über einen Integrationsschlüssel. Dieser legt fest, wie viele anerkannte Schutzberechtigte jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen muss. Die entsprechende Verteilstatistik ist zu finden unter:
    https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-kommunen/zuweisung-von-anerkannten-fluechtlingen-wohnsitzauflage/verteilstatistik-und-erfuellungsquoten

    In der nachfolgenden Übersicht sind die tatsächlichen Ankunftszahlen von Geflüchteten  auf dem Gemeindegebiet der Stadt Oelde tabellarisch zusammengefasst:

    Zeitraum von Zeitraum bisZuweisungenGesamtzahl
    (incl. Wegzüge)
    16. Juli 202315. August 202323 Personen547 Personen
    16. August 202315. September 202327 Personen575 Personen
    16. September 202315. Oktober 202322 Personen597 Personen
    16. Oktober 202315. November 202316 Personen433 Personen*
    16. November 202315. Dezember 202321 Personen441 Personen
    16. Dezember 202315. Januar 202418 Personen450 Personen
    16. Januar 202415. Februar 202421 Personen462 Personen
    16. Februar 202415. März 202415 Personen456 Personen
    16. März 202415. April 202427 Personen471 Personen
    16. April 202415. Mai 202419 Personen476 Personen

    * Statistik bereinigt um 180 anerkannte Geflüchtete in privaten Unterkünften

    Seit September 2022 stellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW auf der Grundlage verschiedener amtlicher Statistiken einen Newsletter zur statistischen Entwicklung im Bereich Flucht zur Verfügung. Dieser ist abrufbar unter:  
    https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/entwicklungen-im-bereich-flucht-newsletter

  • Verteilung der bestehenden Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter in der Kernstadt

  • Die neue kommunale Einrichtung am Ruthenfeld

    Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat der Rat die Freigabe von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu zwei Millionen EUR zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft erteilt. Nach dem damaligen Stand der Planungen sollten die Mittel verwendet werden, um die bestehende Anlage am Westrickweg durch Ankauf von Wohncontainern zu erweitern. Um die Möglichkeit zu eröffnen, im Bereich Westrickweg / Ennigerloher Straße eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW einzurichten, ist eine Verlegung dieser geplanten städtischen Anlage an einen anderen Standort erforderlich.  Geplant ist die Anmietung des im privaten Eigentum befindlichen Grundstücks „Am Ruthenfeld 36“ und die dortige Errichtung einer rund 60 Plätze umfassenden, erweiterbaren Wohncontaineranlage. 

    Rot markiert das ehem. gewerblich genutzte Grundstück, auf dem die Einrichtung entstehen soll


  • Wo ist die ZUE in Oelde geplant?

    Die ZUE in Oelde soll an der Ennigerloher Straße  entstehen und die derzeit städtischen Unterkünfte am Westrickweg einschließen. 
    Die verkehrliche Erschließung soll über die Ennigerloher Straße erfolgen. 

    Rot markiert das in Rede stehen Grundstück für die ZUE des Landes 
  • Was ist eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)?

    ZUEs werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner*innen. 

    Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden vor Ort vollverpflegt, erhalten also Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie einen regelmäßigen Zugriff auf Hygieneartikel. Ein Betreuungsdienst und ein Sicherheitsdienst sind an allen Tagen in der Woche rund um die Uhr vor Ort (24/7). Der Betreuungsdienst ist als sozialer Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung tätig und bietet unterschiedliche tagesstrukturierende Angebote an – in der Regel Kinderspielstube, Sportaktivitäten, Deutschkurse und Erstorientierungskurse sowie altersgerechte Sozialangebote. 

    Außerdem betreibt der Betreuungsdienst eine Sanitätsstation in den Einrichtungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zumeist durch die Kenntnis mehrerer Sprachen auszeichnen, helfen den neu ins Land kommenden Geflüchteten bei der Gewöhnung an das neue Land und sind oft Ansprechpartner*innen für Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner. 

    Der beauftragte Betreuungsdienstleister übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: 

    • Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung sowie der Außenanlagen 
    • Zimmerzuteilung 
    • Betreuung der Bewohner*innen (soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung) 
    • Taschengeldauszahlungen 
    • Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln 
    • Gemeinschaftswäsche 
    • medizinische Grundversorgung 
    • Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlich Tätige sind in den Einrichtungen willkommen. 
    • Die Ehrenamtskoordination gehört insofern zum Leistungsumfang der Betreuungsleistungen. 

    Umfeldmanager/in 
    Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein Umfeldmanager bzw. eine Umfeldmanagerin, der oder die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden. 

    Beim beauftragten Verpflegungsdienstleister liegt die Verantwortung für den Betrieb einer Kantine mit Ausgabe der Verpflegung. Anders als in kommunalen Unterbringungseinrichtungen erfolgt die Versorgung der Bewohner*innen von ZUEs im Wesentlichen durch Sachleistungen. Ein von der Bezirksregierung zu beauftragender Sicherheitsdienstleister ist für die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs zuständig. Hierfür übernimmt dieser die Eingangs- und Ausgangskontrollen, führt Aufsicht u. a. bei Neuankunft sowie Taschengeld-, Kleidungs- und Essensausgaben sowie bei der Durchführung von Transfers. Auch wenn die in den Einrichtungen wohnenden Minderjährigen während ihres Aufenthalts in der ZUE noch keiner Schulpflicht unterliegen, wird mittlerweile ein nach Altersgruppen getrenntes schulnahes Bildungsangebot gemacht, in dem im Wesentlichen erste Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt werden. Für jüngere Kinder wird eine Kinderspielstube angeboten.

  • Städtische Einrichtung und Landeseinrichtung ZUE – Wo ist der Unterschied? 

    In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Oelde zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und leben selbständig in den Unterkünften, die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft. 

    Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.

    ZUEs werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.

    Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein/e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.

    Das Land NRW verfügt derzeit über rund 27.654 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 6.570 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere die ZUE-Kapazitäten sollen ausgebaut werden.  

  • Keine Zuweisungen Geflüchteter nach Inbetriebnahme der ZUE  

    Mit Inbetriebnahme der ZUE  wird die Anzahl der in der ZUE aufgenommen Personen von der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Oelde in Abzug gebracht. 

    Stand heute

    Aufnahmeverpflichtung *Ist-AufnahmeSoll / Haben
    500480- 20 (= Aufnahmeverpflichtung)

    Stand heute  mit der Anrechnung ZUE

    Aufnahmeverpflichtung *Ist-AufnahmeAnrechnungSoll / Haben
    500480400+  380 (= keine Aufnahmeverpflichtung)

    *bei 280.000 zu verteilenden Personen in NRW; Zahl wird wöchentlich neu ermittelt

    Die Zahl der zu verteilenden Flüchtlinge müsste also um 80% von 280.000 auf 505.000 steigen, damit Oelde trotz Betriebs einer ZUE mit 400 Plätzen mehr als die derzeitige Zahl von rund 500 Flüchtlingen kommunal aufnehmen muss (= Aufnahmeverpflichtung von mehr als 900 Personen).   Die Verwaltung geht davon aus,    dass die Stadt Oelde aufgrund des Zuweisungsstopps mehrere Jahre lang von Zuweisungen ausgenommen wird – womöglich während der gesamten vorgesehenen Betriebsdauer von zunächst 10 Jahren. 

  • Warum befürwortet die Verwaltung die Ansiedlung einer ZUE?

    Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung einer ZUE über die Anrechnung hinaus aus nachfolgenden Gründen: 
    Insgesamt erwartet die Verwaltung, dass sich die  bestehenden Belastungen im Bereich der Unterbringung, der Kindertagesstätten und der Schulen nicht weiter zu verschärfen werden: 

    Entlastung der Unterbringungssituation
    Die kommunale Unterbringung der Flüchtlinge gestaltet sich zunehmend schwierig. In den Unterbringungseinrichtungen der Stadt leben mit Stand vom 15.05.2024 306 Personen, die aufgrund ihres rechtlichen Status berechtigt sind, sich auf dem freien (bzw. geförderten) Wohnungsmarkt selbst mit Wohnraum zu versorgen, was aufgrund der Wohnungsknappheit in diesem Segment jedoch nicht im wünschenswerten Umfang gelingt. Mit der Einrichtung einer ZUE und der dadurch sinkenden Aufnahmeverpflichtung der Stadt Oelde würde die Unterbringungssituation sukzessive entlastet, da Plätze, die in städtischen Unterbringungseinrichtungen bei Auszügen frei werden, nicht mehr nachbesetzt werden müssen. Mittelfristig können einzelne Einrichtungen freigezogen und die Standorte beispielsweise durch die Schaffung von gefördertem Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. 

    Entlastung der Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
    In den letzten 10 Jahren hat sich in Oelde aufgrund von Arbeitsmigration und Flüchtlingszuzug ein zusätzlicher Bedarf an Kindertagesbetreuung für 316 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren ergeben. Dieser Bedarf konnte bisher zeitnah gedeckt werden, jedoch steigt die Zahl der Kinder im Kindergartenalter weiter an. Im kommenden Kindergartenjahr wird eine Steigerung um 26 % erwartet, was bedeutet, dass mindestens 1.563 Kinder betreut werden müssen, davon rund 950 Kinder im Alter von über 3 Jahren. Alleine infolge des Ukrainekriegs sind 2022/2023 weitere 80 Kinder mit Betreuungsanspruch nach Oelde gekommen. Das entspricht einem zusätzlichen Platzmehrbedarf im Umfang der Kapazität einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in einem Zeitraum von nur einem Jahr. Bedingt durch Flucht und Arbeitsmigration sind im laufenden Kita-Jahr 2023/2024 weitere 46 Kinder zugezogen, für die ab August 2024 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Trotz Erweiterungen und Neubauten von Kindertageseinrichtungen reichen die Kapazitäten nicht mehr aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Besonders im Ü3- Bereich werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt. Das Jugendamt arbeitet daran, weitere Betreuungsplätze zu schaffen, jedoch gestaltet sich dies aufgrund des Fachkräftemangels und der begrenzten Raumkapazitäten immer schwieriger. Sollte der Zuzug von Familien mit Kindern im Kindergartenalter weiterhin anhalten, müssen neue Einrichtungen gebaut und bestehende erweitert werden. Dies würde hohe Bauinvestitionen und steigende Betriebskosten mit sich bringen. Der Fachkräftemangel belastet die Ausbaubemühungen der Stadt zunehmend. Es besteht die Herausforderung, den künftigen Zusatzbedarf an Betreuungsplätzen durch neue Einrichtungen abzudecken und gleichzeitig qualifiziertes Personal zu finden. 

    Entlastung des Schulsystems
    Trotz konstanter Geburtenzahlen sind die Schülerzahlen an den Oelder Schulen aufgrund von Arbeitsmigration und Flüchtlingszuwanderung in den vergangenen Jahren gestiegen. Dies hat den positiven Effekt, dass alle Schulstandorte gesichert sind, wobei die Lambertus-Grundschule in Stromberg sogar von einer zweizügigen zu einer dreizügigen Grundschule angewachsen ist. Diese Entwicklung führt jedoch zu neuen und veränderten Herausforderungen für das Schulsystem und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen. Aktuell werden an den Oelder Grund- und weiterführenden Schulen rund 3.050 Schülerinnen und Schüler unterrichtet – 200 mehr als vor drei Schuljahren. Die Einschulungszahlen werden voraussichtlich bis 2027 weiter leicht ansteigen. An fast allen Schulen sind die vorhandenen Klassenraumkapazitäten ausgeschöpft, insbesondere aufgrund der steigenden Nachfrage im Offenen Ganztagsgrundschulbereich. Die Klassengrößen bewegen sich bereits am oberen Limit der zulässigen Bandbreiten. An der Gesamtschule können derzeit für die kommende Jahrgangsstufe 9 keine Kinder mehr aufgenommen werden, weshalb nicht jedem Kind unmittelbar bei Zuzug ein Schulplatz zugewiesen werden kann. Kinder, die entweder durch Flucht oder durch Arbeitsmigration ihrer Eltern nach Oelde gekommen sind, erhöhen die Heterogenität der Schülerschaft. Derzeit befinden sich an den Oelder Schulen rund 120 Kinder in der Erstförderung, die dem grundlegenden Erwerb der deutschen Sprache dient. Die Integration und Sprachförderung stellen die Schulen vor eine Vielzahl von Herausforderungen, die über den klassischen Auftrag der Bildungsvermittlung hinausgehen. Die Schulleitungen und Kollegien der Oelder Schulen haben große Anstrengungen unternommen und sich diesen Herausforderungen gestellt. Sie sehen jedoch die zumutbaren Belastungsgrenzen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen als erreicht an. Standort Aus Sicht der Verwaltung bietet sich der in der Anlage dargestellte Standort Ennigerloher Straße / Westrickweg für den Betrieb einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes

  • Anfrage  Der Fraktion   Bündnis   90   / die   Grünen   vom   25.   Februar   2024     

    Antworten der Verwaltung vom 15. März 2024:

    Frage 1
    Wie ist die aktuelle Unterbringungssituation hinsichtlich Menge und Belegungsdichte und der noch vorhandenen Kapazitäten?
    Die Unterbringungssituation in von der Stadt Oelde betriebenen Unterkünften ist stark angespannt. Derzeit (Stand: 13.03.2024) sind 460 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Die Anzahl der maximal noch verfügbaren Plätze verteilt über die einzelnen Einrichtungen liegt bei 80 bis maximal 100. Die Schwankungsbreite ergibt sich daraus, dass die Familienkonstellationen der zugewiesenen Flüchtlinge im Vorfeld nicht bekannt sind. Wenn einer dreiköpfigen Familie aber bspw. mangels Alternativen ein 4-Bett-Zimmer zugewiesen wird, so steht der vierte Platz für familienfremde Personen nicht mehr zur Verfügung. An diesem Vergabegrundsatz möchte die Verwaltung festhalten. 

    Frage 2
    Wo werden die derzeit in den Container-Wohnungen lebenden Menschen und diejenigen, die bis zum Start der ZUE noch zugewiesen werden, untergebracht?
    Mittels Vorvertrag ist die Anmietung von 24 Wohnungen unterschiedlicher Größe für Geflüchtete aus der Ukraine durch einen privaten Grundstückseigentümer gesichert. Fertigstellung ist voraussichtlich 2025. Die Verwaltung stellt sich zudem derzeit darauf ein, eine weitere Unterkunft in Fertigbauweise (vgl. Ratsbeschluss vom 18.12.2023) zu errichten, um den Anforderungen bis zur Inbetriebnahme der ZUE gerecht werden zu können. Die Unterkunft soll Kapazitäten für bis zu 60 Personen vorhalten.

    Frage 3
    Wie wird sichergestellt, dass die heute bereits fehlenden infrastrukturellen Voraussetzungen nicht nur für die Unterbringung von Flüchtlingen sondern vor allem auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum innerhalb der nächsten 3 Jahre geschaffen, bzw. signifikant verbessert werden? Wie werden ggf. Kapazitäten für die Beschulung der Kinder geschaffen?
      =>    wir bitten um Konkretisierung der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Angabe der zeitlichen Rahmen.
    Die Verwaltung arbeitet im Rahmen der politischen Initiative zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum verstärkt an der Identifizierung von geeigneten kommunalen als auch privaten Grundstücksflächen und an der zeitnahen Umsetzung von entsprechenden Vorhaben.

     Im Zuge dessen wurde bereits ein Baugrundstück (Eiswiese) an den Oelder Bauverein zur Bebauung mit einem Sechs-Familien-Haus veräußert.  Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. Darüber hinaus wurden weitere kommunale Grundstücke in Sünninghausen und Stromberg zur Schaffung von entsprechendem Wohnraum einem interessierten Investorenkreis angeboten. Für die Bereitstellung weiterer Grundstücke muss im Regelfall Planungsrecht (Bebauungsplan) geschaffen werden. Die Umsetzung soll im Rahmen der vorhandenen Verwaltungskapazitäten erfolgen.

    Die Grundstücke im Baugebiet Weitkamp II sollen im Frühjahr/Frühsommer in die Vermarktung gehen. Im Baugebiet Weitkamp II sind insgesamt 10 Mehrfamilienhausgrundstücke vorgesehen. Für zwei dieser Grundstücke ist festgesetzt, dass hier öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen muss. Bei den übrigen bleibt es den Grundstücksverhandlungen in Kombination mit der Grundstücksvergabe vorbehalten, ob und in welchem Umfang auch hier öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen soll.

    Im Rahmen der Entwicklung von öffentlich gefördertem Wohnraum auf privaten Grundstücksflächen berät die Verwaltung und wirkt auf die Realisierung entsprechender Vorhaben hin. Hier können z. B. die Entwicklungen auf dem Hammelmanngelände, dem Wibbelt-Carree, aber auch auf zahlreichen Einzelgrundstücken genannt werden.

    An der Schaffung von zusätzlichem öffentlich gefördertem Wohnraum und damit der signifikanten Verbesserung der entsprechenden Wohnraumversorgung wird insofern kontinuierlich und nachhaltig gearbeitet. 

    Frage 4
    Welcher zeitlicher Ablauf bezüglich einer Entscheidungsfindung zur ZUE sind geplant?
    Die Bezirksregierung erstellt derzeit eine detaillierte Projektskizze, die dem MKJFGFI als zuständigem Ministerium vorgestellt wird. Anhand dieser Projektskizze würde auch die politische Beratung und Entscheidungsfindung in Oelde durchgeführt.

     Bei positiver Bewertung durch das Ministerium und im Rat der Stadt Oelde beauftragt das Land ein Projektbüro mit der weiteren Planung und Umsetzung.

    Frage 5
    Wann wird die Projektskizze seitens der Bez.Reg. erstellt und wann werden die Bürger*innen informiert und einbezogen? 
    Der konkrete Zeitpunkt zur Fertigstellung und Vorstellung der Projektskizze steht noch nicht fest. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger kann frühestens bei deren Vorliegen stattfinden. 

    Einen mindestens vierwöchigen Abstand zwischen einer umfassenden Bürgerinformation und der beschließenden Ratssitzung erachten wir als notwendig, damit die Transparenz hergestellt werden kann.
    Bürgerinformation und Gremienbeteiligungen werden von der Verwaltung bei entsprechender Konkretisierung geplant. Eine sinnvolle Sitzungs- und Veranstaltungsreihenfolge ist selbstverständlich das Ziel.

    Frage 6
    Der Flüchtlingsrat NRW prangert insbesondere die langen Verweildauern sowie die fehlende Schulpflicht der Kinder im Zusammenhang mit ZUEs an. Kann es sein, dass sich diese Punkte in der Zukunft ändern werden? Wie „rechtssicher" sind die derzeit geltenden Rahmenbedingungen für die Menschen in den ZUEs?
    Längere Verweildauern haben insbesondere Personen mit geringen Bleibeperspektiven. Auf die fehlende Schulpflicht hat das Land mit der Etablierung von Bildungsangeboten in seinen ZUEs reagiert. Aus Sicht der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass in ZUEs untergebrachte Kinder zukünftig der Schulpflicht in den Belegenheitskommunen unterworfen werden. Entsprechende Pläne sind hier nicht bekannt. 

    Frage 7
    Welches werden die Hauptargumente der Verwaltung für eine Befürwortung einer ZUE in Oelde, gegenüber der Oelder Bürgerschaft sein?
    Die Hauptargumente gegenüber der Bürgerschaft sind dieselben wie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern.

    Frage 8
    Wird die Frage, ob Oelde ggf. eine Schwerpunkteinrichtung wird (und wenn ja, für welche Gruppen), erst mit der Projektskizze oder bereits im Vorfeld beantwortet?
    Eine Schwerpunkteinrichtung ist nach Auskunft der Bezirksregierung Münster nicht geplant. 

    Frage 9
    Ist eine ZUE zwingend immer eingezäunt?
    Ja. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen das Gelände aber jederzeit verlassen und betreten. In der durch die Verwaltung besichtigten ZUE Ibbenbüren ist die Zugangskontrolle auch Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Der Feuerwehr soll es jederzeit möglich sein, die genaue Anzahl der auf dem Gelände befindlichen Personen zu kennen.   

    Frage 10
    Wird es aus Sicht der Verwaltung zus. Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der ZUE geben (müssen)?
    Nein. Die Stadt Ibbenbüren hat keine solchen ergriffen. Bestandteil des Betriebskonzepts ist jedoch ein „Umfeldmanagement“, das auch als Ansprechpartner für die Nachbarschaft dient. 

    Frage 11
    Wie wird sichergestellt, dass der Bedarf an Fachkräften für den Betrieb der ZUE nicht zu weiteren personellen Engpässen in anderen Oelder Einrichtungen führt?
    Obwohl für die ZUE selbstverständlich Personal benötigt wird, kann nicht prognostiziert werden, ob ihr Betrieb zu konkreten Personalengpässen an anderer Stelle in Oelde führt. Dies ist von vielen nicht zu beeinflussenden Faktoren abhängig. Dem Wettbewerb um Arbeitskräfte müssen sich alle Arbeitgeber grundsätzlich stellen.

    Frage 12
    Wie schätzt die Verwaltung das Engagement des Ehrenamtes ein? Dieses wird über mindestens 10 Jahre benötigt, um Bedarfe an Freizeitangeboten, Beschäftigung, Unterricht / "Nachhilfe" etc. zu erfüllen. Wie kann das Ehrenamt an dieser Stelle unterstützt und gefördert werden?
    Zunächst ist es Aufgabe des Betreibers, die oben genannten Bedarfe hauptberuflich zu erfüllen. Ehrenamtliche Kräfte können sinnvolle ergänzende Angebote machen – jedoch immer nur auf freiwilliger Basis. Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsbetreuung hat in der Oelder Bürgerschaft eine starke Verankerung. Erfahrungen, in welchem Umfang dies sich in einer Landeseinrichtung etablieren lässt, gibt es vor Ort nicht. In den festen Strukturen einer bereits professionell betreuten Einrichtung ist jedoch davon auszugehen, dass sich ehrenamtliche Angebote positiv verstärkend auswirken werden und die Rahmenbedingungen für die dort lebenden Menschen ebenfalls weiter verbessern. Insbesondere kreative und musische Angebote scheinen eine große Nachfrage zu erfahren.

    Frage 13
    Welchen Aufwand schätzt die Verwaltung zur Unterstützung der Flüchtlinge a.) in der Verwaltung, b.) durch Hilfsorganisationen, c.) durch Ehrenamtliche und Bürger:innen finanziell und mengenmäßig?
    Die Verantwortung für den Betrieb der Einrichtung liegt bei der Bezirksregierung Münster bzw. einer durch diese beauftragte Hilfsorganisation. Der Aufwand innerhalb der Verwaltung kann nicht geschätzt werden, bewegt sich aber in jedem Fall deutlich unterhalb des Aufwands, der für die Unterbringung und für die Leistungssachbearbeitung einer gleichen Anzahl kommunal untergebrachter Flüchtlinge entstehen würde.

    Frage 14
    Wie ist die ärztliche Versorgung für die Menschen in der ZUE generell geregelt? Wird auf die medizinische Versorgung Oeldes zurückgegriffen? Kann diese – gerade angesichts eines „Hausärzte-Engpasses" sichergestellt werden?
    Asylbewerber im Asylverfahren haben Anspruch auf die erforderliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Innerhalb der ZUE wird zu diesem Zweck eine Sanitätsstation eingerichtet, die mit medizinisch ausgebildetem Personal besetzt ist. Die Bezirksregierung geht zudem Kooperation mit Ärzten ein, die die Station betreuen. Notwendige Facharztbehandlungen müssen in lokalen bzw. regionalen Praxen außerhalb der ZUE vorgenommen werden. 

    Frage 15
    Wer ist dafür zuständig, dass die häufig vorkommenden Traumata der Flüchtlinge in der ZUE behandelt werden?
    Zuständig ist die Bezirksregierung Münster. Hinsichtlich der Behandlung gelten die Ausführungen zum Thema medizinische Versorgungen. 


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