Junge Frau besucht Großmutter im Altenheim

Soziales
Wohnen

Soziales Wohnen

Wohnen mit kleinem Geldbeutel

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln des Landes NRW zur Realisierung Ihrer Wohnbaumaßnahme, erteilen Bezugsgenehmigungen und notwendige Bescheinigungen zum Bezug einer öffentliche geförderten Wohnung und vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Außerdem unterstützen wir Sie durch Informationen und Beratungsangebote, wenn Sie als Senior oder mit einer Behinderung  umziehen möchten. Darüber hinaus behalten wir die Entwicklungen auf dem Oelder Wohnungsmarkt stets für Sie im Auge, damit Sie auch langfristig gut in Oelde wohnen können. Auch in Zukunft soll es durch einen Mix aus einzelnen Projekten und einer übergreifenden Planung ein ausreichendes und preiswertes Wohnraumangebot geben.

Unsere Dienstleistungen

  • Wohnberechtigungsschein

    Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert ist (Sozialwohnung). Der Eigentümer/Vermieter darf die Wohnung nur dann vermieten, wenn der Wohnungssuchende einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegt. Dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig und enthält Angaben

    • über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
    • die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
    • die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.


    Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn   entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.

  • Wohnraumvermittlung

    Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Oelde vermittelt auch Sozialwohnungen.

    Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist zunächst, dass Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzen oder die Voraussetzungen zur Ausstellung eines WBS erfüllen (siehe Thema „Wohnberechtigungsschein“)

    Sie können sich beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registrieren lassen. Wir helfen Ihnen dann im Rahmen der hier frei gemeldeten Wohnungen bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung.

    Eine zügige Wohnungsvermittlung hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation, insbesondere vom Grad der Dringlichkeit ab. Dieser richtet sich z.B. danach

    • wie Sie im Augenblick untergebracht sind,
    • ob eine Schwangerschaft vorliegt,
    • ob Sie schwerbehindert und/oder hilfebedürftig sind,
    • wie lange Sie schon wohnungssuchend gemeldet sind.

    Wird eine Wohnung frei gemeldet, werden aus der Liste der Wohnungssuchenden mindestens drei Haushalte nach Dringlichkeitskriterien der/dem jeweiligen Vermieterin/ Vermieter benannt. Letztlich liegt die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung bei der Vermieterin/dem Vermieter. Einen Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung haben Sie nicht.

    Wegen der Vielzahl der Bewerber für eine Sozialwohnung sollten Sie sich auch selbst um eine geeignete Wohnung bemühen und Kontakt mit Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümern aufnehmen. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir  eine Liste der größeren Anbieter von Wohnungen in Oelde zusammengestellt.

    PR Privatgrund GmbH

    cordes-immobilien.de

    +49 2522 2985


    LEG Wohnen NRW GmbH

    leg-wohnen.de

    +49 211 740740-0


    Bauverein Oelde

    bauverein-oelde.de

    +49 2522 2280

  • Zinssenkungsbescheinigung

    Menschen in die eigene vier Wände zu bringen ist erklärtes Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW vergibt unter bestimmten Voraussetzungen besonders zinsgünstige Darlehn zur Herstellung und zum Erwerb von selbstgenutzem Wohneigentum. Die Förderrichtlinien sehen jedoch vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.

    Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken. Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation  der dem Haushalt zugehörigen Personen  berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen  kann die Mehrbelastung aus der Verzinsung  sogar bis auf 0% p.a. gesenkt werden.

    Um den Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten in NRW möglichst bedarfsgerecht begegnen zu können, gab es seit Bestehen der Wohnraumförderung immer wieder Änderungen in den Fördervorschriften, die zu unterschiedlichen Darlehensbedingungen führen.

  • Freistellungen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vermieter von der Verpflichtung befreit werden seine Wohnung an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten.  Sollte der Mieter jedoch gewisse Einkommensgrenzen überschreiten muss der Vermieter in diesem Falle eine Ausgleichszahlung, sog. Förderausgleich, an die NRW.Bank leisten. Der Vermieter ist jedoch berechtigt die Ausgleichszahlung als Zuschlag zur Miete zu erheben.

    Bei Freistellungen handelt es sich jedoch grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung, weshalb Sie sich in diesen Fällen bitten mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung setzen.

  • Leerstandsgenehmigungen

    Öffentlich geförderter Wohnraum darf nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen. Außerdem darf der Wohnraum nicht zu anderen Zwecken als Wohnzwecken genutzt oder durch bauliche Maßnahmen derart verändert werden, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist. Verstöße gegen diese Vorschriften sind rechtswidrig und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

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