schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Die Stadt Oelde entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schüler/innen der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.

Wer erhält Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden grundsätzlich übernommen, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) in der einfachen Entfernung zwischen  Wohnung und der nächstgelegenen Schule in der

  • Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) mehr als 2 km
  •  Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 bis 10, auch an Gymnasien) mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 bis 12 an Gymnasien bzw.  Jahrgangsstufen 11 - 13 an Gesamtschulen) mehr als 5 km      beträgt.

Die Schulwege werden im Einzelfall individuell ausgemessen. Es gilt der fußläufige Weg zur nächstgelegenen Schule. Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler, die einen  gesetzlichen Anspruch auf  eine Schülerbeförderung haben, werden  in den jeweiligen Schulen bestellt. 

Sonstige Fahrkosten

Entstehen  im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktikum, Berufsfelderkundung) Fahrkosten, können diese  nach Prüfung  vom Schulträger übernommen werden. Dafür finden Sie  im Downloadbereich den "Antrag auf Fahrkosten". 

 Bitte beachten Sie auf dem "Antrag  auf Fahrkosten" die Abgabefrist zur  Erstattung von Fahrkosten. Nur rechtzeitig eingereichte Anträge, innerhalb der gesetzlichen Frist, können erstattet werden. 

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