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Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Die Stadt Oelde entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schüler/innen der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.
Wer erhält Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden grundsätzlich übernommen, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) in der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule in der
- Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) mehr als 2 km
- Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 bis 10, auch an Gymnasien) mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 bis 12 an Gymnasien bzw. Jahrgangsstufen 11 - 13 an Gesamtschulen) mehr als 5 km beträgt.
Die Schulwege werden im Einzelfall individuell ausgemessen. Es gilt der fußläufige Weg zur nächstgelegenen Schule. Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, werden in den jeweiligen Schulen bestellt.
Sonstige Fahrkosten
Entstehen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktikum, Berufsfelderkundung) Fahrkosten, können diese nach Prüfung vom Schulträger übernommen werden. Dafür finden Sie im Downloadbereich den "Antrag auf Fahrkosten".
Bitte beachten Sie auf dem "Antrag auf Fahrkosten" die Abgabefrist zur Erstattung von Fahrkosten. Nur rechtzeitig eingereichte Anträge, innerhalb der gesetzlichen Frist, können erstattet werden.
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