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beppo
online-kita-Planer beppo
Information & Vormerkung mit BEPPO
Das Online-Portal BEPPO stellt alle Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ausführlich vor. Sie können sich dort eingehend informieren und Ihre Wunscheinrichtung auswählen.
Über BEPPO können Sie dann einen Platz in einer Kindertageseinrichtung online vormerken lassen.
Ein Ampelsystem gibt Ihnen Orientierung, wie viele Plätze in der jeweiligen Kindertageseinrichtung aktuell verfügbar sind. Eine Garantie auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes ist damit jedoch nicht verbunden.
Sie können für Ihr Kind in bis zu fünf Kindertageseinrichtungen einen Platz vormerken lassen.
Über Ihren Account zum Portal können Sie jederzeit den Stand Ihrer Vormerkungen einsehen und diese auch ändern.
Zusagen oder Absagen
Die jeweilige Kindertageseinrichtung prüft, ob Ihnen der gewünschte Platz angeboten werden kann. Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung) oder Ausbildung bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.
Der jeweilige Träger der Einrichtung ist Ansprechpartner für die Vormerkungen. Die Stadt Oelde hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze durch die freien Träger.
Wenn Sie Ihr/e Kind/er bis spätestens 15.10. anmelden, wird Ihr Kind/werden Ihre Kinder von der Kindertageseinrichtung, der Sie die Priorität 1 gegeben haben, bis zum 01.11. eine verbindliche Zusage oder vorläufige Absage erhalten. Spätestens nach 14 Tagen erhalten diejenigen, die eine vorläufige Absage erhalten haben eine verbindliche Zu- oder Absage. Die Zu- oder Absagen beziehen sich auf das darauffolgende Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.).
Dieser Stichtag ist kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung. Die Anmeldungen für Kinder, die bis zum 01.11. eine Absage erhalten, werden durch andere von Ihnen ausgewählten Kindertageseinrichtungen mit freien Plätzen weiter bearbeitet. Anmeldungen nach dem 15.10. sind weiterhin möglich. Sollten Sie in keiner Oelder Kindertageseinrichtung ein Platzangebot erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Jugendamt der Stadt Oelde.
Vormerkung auch persönlich in der Kita möglich
BEPPO bietet einen Überblick über das Angebot und die Konzeption der Kindertageseinrichtungen sowie zu U-3-Betreuung, Inklusion und Familienzentren.
Wem die Vormerkung über den Kita-Planer nicht möglich ist, kann sich selbstverständlich auch persönlich an die jeweilige Kindertageseinrichtung wenden.
Bei weiteren Fragen geben Ihnen auch die Kollegen im Fachdienst Jugendamt gern Auskunft.
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Ab dem 2. Lebensjahr (einjähriges Kind) tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. In Oelde wird öffentlich geförderte Kinderbetreuung ab mindestens 10 Betreuungsstunden gewährleistet. Der uneingeschränkte Rechtsanspruch gilt in Oelde mit der Gewährleistung von wöchentlich max. 35 Betreuungsstunden für Kinder ab 1 Jahr, als erfüllt.
Davon abweichend können im Rahmen des eingeschränkten Rechtsanspruchs, d.h. bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung beider Elternteile oder eines Alleinerziehenden sowie bei spezifischen häuslichen oder familiären Gründen darüber hinausgehende Betreuungszeiten beansprucht werden. Dies gilt unter diesen Voraussetzungen auch für Kinder im ersten Lebensjahr. Eine vorherige Bedarfsprüfung erfolgt durch die jeweilige Kindertageseinrichtung. Für die Fälle gelten keine maximalen Betreuungszeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern die Betreuungszeiten begründen sich durch die tatsächlichen Bedarfe, z.B. Arbeitszeiten der Eltern.
Randstundenbetreuung im Rahmen von Kindertagespflege: Eine Betreuung unter 10 Std. wird nur als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen, z.B. in einer Kindertageseinrichtung, Grundschule gewährt, wenn beide Elternteile oder ein Alleinerziehender berufstätig ist oder sich in einer Ausbildung befindet sowie wenn spezifische häusliche oder familiäre Gründe vorliegen.
Betreuungsgrund „Berufstätigkeit bzw. Ausbildung" oder häusliche/familiäre Entlastung: Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung) oder Ausbildung bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.
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