Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und spezialgesetzlicher Regelungen des Bundes und der Länder in der jeweils geltenden Fassung bilden die Grundlage zur Einhaltung des Datenschutzes innerhalb der öffentlichen Stellen in NRW.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner für Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Oelde betreffen und hat darauf zu achten, dass die vorgenannten Bestimmungen sowie weitere datenschutzrechtliche Vorschriften innerhalb der Stadtverwaltung Oelde beachtet werden. Er ist für die Behördenleitung sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des Personalrates der Ansprechpartner zum Datenschutz.
Auch Bürgerinnen und Bürger können sich in Fragen zum Datenschutz und der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadt Oelde an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Dieses betrifft aber nicht Datenschutzfragen, die die Tätigkeit anderer Behörden und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in Oelde haben.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in Düsseldorf unter:
http://www.ldi.nrw.de