- Rathaus
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Nachrichten
- 2 Mobilität
- 3 Klimafolgenanpassung
- 4 Energieeffizienz
- 5 Biodiversität
- Klimaschutz bei städtischen Gebäuden
- Bildung für Klein und Groß
- Klimaland
- Förderprogramme der Stadt Oelde
- Förderung Dachbegrünung
- Förderung Retentionszisternen
- Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
- Beetpatenschaft
- Sanierungsleitfaden
- Stadtradeln 2024
- Pendlerportal
- Kommunale Wärmeplanung
- Klimadashboard
- Projekt Bürgerbaum
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Klimaschutz
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Freistellungen
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Vermieter von der Verpflichtung befreit werden, eine Wohnung an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Sollte der Mieter jedoch gewisse Einkommensgrenzen überschreiten, muss der Vermieter in diesem Falle eine Ausgleichszahlung (sog. Förderausgleich) an die NRW.Bank leisten. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die Ausgleichszahlung als Zuschlag zur Miete zu erheben.
Bei Freistellungen handelt es sich jedoch grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung, weshalb Sie sich in diesen Fällen bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung setzen.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)