- Rathaus
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Nachrichten
- 2 Mobilität
- 3 Klimafolgenanpassung
- 4 Energieeffizienz
- 5 Biodiversität
- Klimaschutz bei städtischen Gebäuden
- Bildung für Klein und Groß
- Klimaland
- Förderprogramme der Stadt Oelde
- Förderung Dachbegrünung
- Förderung Retentionszisternen
- Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
- Beetpatenschaft
- Sanierungsleitfaden
- Stadtradeln 2024
- Pendlerportal
- Kommunale Wärmeplanung
- Klimadashboard
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Klimaschutz
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Entsorgung aus abflusslosen Gruben
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Tiefbau und Umwelt ist zuständig für die Regelung der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Klärschlamm und Abwasser werden durch einen von der Stadt Oelde beauftragten Vertragsunternehmer entsorgt. Das Entsorgungsunternehmen wird auf Basis des üblichen Ausschreibungsverfahrens sorgfältig ermittelt und vertraglich gebunden.
Ortsrecht
Die Entsorgung der abflusslosen Gruben, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erfolgt auf Grund der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Oelde.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landeswassergesetz (LWG)
Kosten
Gebühr für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm
Für das Abfahren und die Behandlung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in das Zentralklärwerk wird die Gebühr nach der abgefahrenen Menge in m³ erhoben.
Die Gebühr beträgt:
je m³ abgefahrener Menge Klärschlamm = 34,93 EUR (ab 2022: 36,48 EUR)
je m³ abgefahrener Menge Abwasser = 75,62 EUR (ab 2022: 76,59 EUR)
je Leerfahrt (vergebliche Anfahrt der beauftragten Entsorgungsfirma trotz vorheriger Terminankündigung) = 50,00 EUR
je Meter Schlauchlänge, die über eine Länge von 20 m hinaus für die Abfuhr benötigt werden = 2,20 EUR (ab 2022: 2,24 EUR)