Sperrgut

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Abfallbesitzer im Gebiet der Stadt Oelde hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht in den gestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, gesondert abfahren zu lassen.
    Nicht zu den sperrigen Abfällen gehören:
    Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben, Abfälle aus Bauten wie Bauschutt, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, Baum- und Strauchschnittgut, - ausgenommen Stämme, die einen Durchmesser von 12 cm und bzw. oder eine Länge von 1,50 m überschreiten sowie Wurzelwerk -, Kühl- und Klimageräte, Heizradiatoren, sperrige und sonstige Behältnisse wie Kisten, Kartons, Säcke, soweit sie mit nicht sperrigen Gegenständen gefüllt sind.
    Sperrige Abfälle werden mindestens viermal jährlich ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung unter Angabe von Art und Menge gesondert abgefahren.
    Der Abfuhrtermin wird dem jeweiligen Abfallbesitzer rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.


    Die sperrigen Abfälle müssen am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 06.30 Uhr getrennt nach Elektronikschrott, nicht elektronischen metallischen Gegenständen und sonstigen Gegenständen so bereitstehen, dass Passanten und Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert  werden. Baumscheiben sind von sperrigen Abfällen freizuhalten.
    Bereitgestellte Abfälle, die nicht zu den sperrigen Abfällen gehören sowie sperrige Abfälle, die nicht angemeldet wurden, werden nicht abgefahren. Sie sind vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.
    Die Haftung für Unfälle und Schäden, die aus unsachgemäßer Bereitstellung der sperrigen Abfälle entstehen, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.

    Online-Beantragung der Sperrgutabholung

    Ortsrecht

    Abfallentsorgungssatzung

  • Kosten

    keine zusätzlichen Kosten


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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