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Strauchabfuhr*
Leistungsbeschreibung
Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) wird auf Antrag Strauchschnitt abgefahren.
Verwaltungsspezifische Informationen:
Sperriges Baumschnittgut mit einem Durchmesser von bis zu 12 cm und Strauchschnittgut von Wohngrundstücken werden an geeigneter Stelle abgefahren. Gewerbliches sowie land- und forstwirtschaftliches Baum- und Strauchschnittgut gehört grundsätzlich nicht hierzu. Das sperrige Baum- und Strauchschnittgut ist kurz vor den bekannt gegebenen Terminen in nicht mehr als 1,50 m langen Bündeln bereitzustellen. Stämme, die einen Durchmesser von 12 cm und bzw. oder eine Länge von 1,50 m überschreiten sowie Wurzelwerk, sind bei der Abfuhr sperriger Abfälle nach § 18 zur Entsorgung bereitzustellen. Das sperrige Baum- und Strauchschnittgut ist so bereitzustellen, dass Passanten und Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert werden.Den Antrag finden Sie hier im Frühjahr 2025.
Ortsrecht
Erforderliche Unterlagen
Ein Antragsformular finden Sie hier im Frühjahr 2025.
Kosten
keine zusätzlichen Kosten