Baulast

  • Leistungsbeschreibung

     

    Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

    Durch die Eintragung von Baulasten kann ein Grundstückeigentümer Verpflichtungen übernehmen, um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Erklärung, die die Eigentümerin / der Eigentümer des zu belastenden Grundstückes in Schriftform gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgibt. Diese Belastung bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.
     
    Das Baulastenverzeichnis wird bei der Stadt Oelde im Fachdienst Bauordnung geführt.

    Online Formulare
    Antrag auf Eintragung einer Baulast
    Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Rechtsgrundlagen allgemein
    § 85 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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