- Rathaus
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Nachrichten
- 2 Mobilität
- 3 Klimafolgenanpassung
- 4 Energieeffizienz
- 5 Biodiversität
- Klimaschutz bei städtischen Gebäuden
- Bildung für Klein und Groß
- Klimaland
- Förderprogramme der Stadt Oelde
- Förderung Dachbegrünung
- Förderung Retentionszisternen
- Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
- Beetpatenschaft
- Sanierungsleitfaden
- Stadtradeln 2024
- Pendlerportal
- Kommunale Wärmeplanung
- Klimadashboard
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Klimaschutz
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Sondernutzung
Leistungsbeschreibung
Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
- Plakatierung für örtliche und traditionelle Veranstaltungen
- Nutzung der öffentliche Straßen, Wege u. Plätze für Informationsveranstaltungen
- Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze für bauliche Vorhaben (z.B. Gerüstbau)
- Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus (z.B. Außengastronomie, Schwertransporte etc.)Online Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Hinweis:
Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde
Städtewerbung Schnelle GmbH
Tudorfer Straße 21
33142 Büren
Post@sws-pb.de
Tel.: 02955/748880Rechtsgrundlagen allgemein
Straßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NW
Kosten
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde in der z.Z. gültigen Fassung fällig.