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Kanalanschlussbeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen und setzt sie mittels Beitragsbescheid fest. Gemeinden sind verpflichtet, die auf Grundstücken entstehenden Abwässer zu beseitigen und die hierfür notwendigen Abwasseranlagen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erheben. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.

    Ortsrecht

    Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 11.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung. Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Kommunalabgabengesetz KAG


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