Bauakteneinsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag hin Einsicht in laufende oder bereits archivierte Bauakten gewährt werden. Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig. Gegen Kostenerstattung können Kopien aus den Akten angefertigt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers notwendig.

  • Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde. Sie  betragen je Akte 15,00 EUR. Gebühren für Kopien und individuell zusammengestellte Unterlagen richten sich ebenfalls nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.