- Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen, Tagesgruppen und bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in Form von Pflegesätzen und Fachleistungsstunden
- Heranziehung zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung bei Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern
- Geltendmachung von Kostenerstattungsanspüchen
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung unter Vereinbarung eines Termins vorab.
Rechtsgrundlagen allgemein
Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kostenverordnung