Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum. Es wird auf Antrag Familien, einzelnen Familienmitgliedern oder Alleinstehenden gewährt, die ihre Wohnkosten nicht aus eigenem Einkommen aufbringen können.

    Wohngeld  wird als Mietzuschuss bei Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss bei Eigentum bewilligt.

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Es werden bestimmte Einkommensgrenzen zugrunde gelegt und nur angemessene Aufwendungen berücksichtigt. Die Bezieher von sogenannten Transferleistungen (das sind z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und verschiedene andere Sozialleistungen) haben keinen Wohngeldanspruch, weil ihre Wohnkosten bereits mit den Transferleistungen bezahlt werden.

    Das Land NRW bietet einen online-Wohngeldrechner an, der eine unverbindliche Berechnung durchführt, ob in Ihrem Fall Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss bestehen könnte.
    Sie erreichen den Wohngeldrechner unter folgendem Link:
    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
    Bitte beachten Sie, dass Oelde der Wohngeldstufe 2 zugeordnet ist.

    Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen oder Frage haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

     

    Buchstaben A-P: Frau Schröter
    Buchstaben Q-Z: Frau Combrink

  • Rechtsgrundlage

    Wohngeldgesetz (WoGG)

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