Personalausweis für Kinder

  • Leistungsbeschreibung

    Der Besitz eines Ausweisdokumentes ist in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend. Sollten Sie vorher schon ein Ausweisdokument benötigen haben Sie mehrere Möglichkeiten:

    • Beantragung eines Personalausweises. Ab Geburt eines Kindes ist es möglich einen Personalausweis ausstellen zulassen. Die Bearbeitungsdauer liegt zur Zeit bei 2 - 3 Wochen. Der Gültigkeitszeitraum beträgt 6 Jahre. Der Personalausweis kann nicht mit einem neuen Foto erneuert werden es muss immer direkt ein neuer Ausweis erstellt werden.
    • Beantragung eines Reisepasses. Auch hier ist es möglich ab Geburt einen Reisepass ausstellen zulassen. Die Bearbeitungsdauer liegt hier zur Zeit bei ca. 5 Wochen. Der Gültigkeitszeitraum beträgt 6 Jahre. Eine Verlängerung ist hier ebenfalls nicht möglich.

    Bei Fragen zu den verschiedenen Ausweisdokumenten helfen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne weiter.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis eigenständig beantragt werden, bis dahin muss ein Erziehungsberechtigter mit zur Beantragung kommen.

    Bei der Antragstellung ist der bisherige Kinderausweis bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen.

    Es wird ein biometrisches Lichtbild benötigt.

    Die Einverständniserklärung zur Ausstellung ist in jedem Fall von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, die sich bei Antragstellung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen müssen.

    Die Einverständniserklärung finden Sie unter der Rubrik "Formulare".

    Zur Beantragung muss das Kind persönlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.

    ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)

    Der Personalausweis für Kinder ist 6 Jahre gültig.

  • Kosten

    Die Gebühr des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 EUR.

  • Dokumente

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