Geburt eines Kindes

  • Leistungsbeschreibung

    Informationen des Standesamtes für werdende Eltern

    Um Ihnen die Anzeige der Geburt zu erleichtern, möchten wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:

    Anmeldung:
    • Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
    • Im Marienhospital Oelde geborene Kinder werden von dort durch schriftliche Anzeige beim Standesamt angemeldet.
    Vorzulegende Unterlagen:

    Bei verheirateten Eltern:
    • Stammbuch der Familie (Ehe-/Heiratsurkunde, bei Eheschließung im Ausland Original und Übersetzung, bei Spätaussiedlern auch Namenserklärung, ausländische Staatsangehörige müssen auch gültige Pässe vorlegen).
    Bei nicht verheirateten Eltern:
    • aktuelle Geburtsurkunde der Mutter des Kindes und zusätzlich:
    • wenn die Vaterschaft anerkannt ist, aktuelle Geburtsurkunde des Vaters und Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und evtl. die Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge.
    Familienname:

    Bei verheirateten Eltern:
    • Wenn die Eltern verheiratet sind, erhalten die Kinder den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
    • Bei verheirateten Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, bestimmen die Eltern einvernehmlich den Namen eines Elternteils. Diese Bestimmung ist für alle weiteren Kinder verbindlich!
    Bei nicht verheirateten Eltern:
    • Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, erhalten die Kinder zunächst den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt. Der Vater wird nur dann in den Geburtseintrag und in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn vor der Beurkundung die Vaterschaft anerkannt worden ist.
    • Falls die Anerkennung der Vaterschaft beabsichtigt ist, wird dringend empfohlen, bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft anzuerkennen, um Verzögerungen bei der Beurkundung der Geburt zu vermeiden. Dieses kann beim Jugendamt sowie beim Standesamt erfolgen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Standesamt.
    • Wenn das Kind auch gleich schon den Namen des Vaters erhalten soll, muss außer der Vaterschaftsanerkennung noch eine Namenserteilung durch die Mutter erfolgen oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegen.

    Bei weiteren Fragen - insbesondere zu Vor- und Familiennamen - sprechen Sie bitte mit Ihrem Standesamt. 

    Unsere Öffnungszeiten:
    • Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Di.          14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    • Do.         14.00 Uhr - 18.00 Uhr 

     


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