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Reisepass
Leistungsbeschreibung
Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen oder aber auch ein Personalausweis ausreichend ist, erfahren Sie im Internetangebot des Auswärtigen Amtes:
Gültigkeit:
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.Voraussetzungen:
Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Für die Antragstellung sind die Vorschriften über die Qualität der Lichtbilder zu beachten. Desweiteren ist der Antrag zu unterschreiben und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen; Sie können sich also nicht vertreten lassen.Antrag für Minderjährige:
Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie können aber auch den hier angebotenen Vordruck "Einverständnis der Eltern" nutzen. Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros.Verlust:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.Teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerbüro mit:
Telefon: (02522) 72-120
Telefax: (02522) 72-460
Expresspass
Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten.Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei** eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung in einem Bundesland auf einen Feiertag, erfolgt die Zustellung am darauffolgenden Werktag.
** Hinsichtlich der fristgerechten Übermittlung der Daten an die Bundesdruckerei bedenken Sie beim Besuch des Bürgerbüros mögliche Wartezeiten. Auch die Bearbeitungszeit vor Ort nimmt einige Minuten in Anspruch.
Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Personalausweisen!
Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Kinderausweis/-reisepass oder Ihren Personalausweis.
Lichtbild (Aufnahme nicht älter 12 Monate):
Das Lichtbild muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 26-32 Millimeter. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.Abholung:
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den bisherigen Reisepass oder Expresspass (evtl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.Kosten
Reisepass
70,00 EURReisepass für Personen unter 24 Jahren
37,50 EURGebühr für Expresspass (zusätzlich zur Gebühr für den Reisepass)
32,00 EURDokumente