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EU-Führerschein
Leistungsbeschreibung
Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle Kreis Warendorf stellen.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschenFührerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert. Wer ist wann dran?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- ab dem 50. Lebensjahr bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Kosten
30,20 EUR