- Rathaus
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Nachrichten
- 2 Mobilität
- 3 Klimafolgenanpassung
- 4 Energieeffizienz
- 5 Biodiversität
- Klimaschutz bei städtischen Gebäuden
- Bildung für Klein und Groß
- Klimaland
- Förderprogramme der Stadt Oelde
- Förderung Dachbegrünung
- Förderung Retentionszisternen
- Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
- Beetpatenschaft
- Sanierungsleitfaden
- Stadtradeln 2024
- Pendlerportal
- Kommunale Wärmeplanung
- Klimadashboard
- Projekt Bürgerbaum
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Klimaschutz
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Hundehaltung, Anzeige-, Erlaubnispflicht
Leistungsbeschreibung
Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse.
Es gelten die nachstehenden Klassen. Im Text bedeutet Widerrist den höchsten Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird.
Kleine Hunde
Hunde unter 40 cm Widerrist und unter 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind
Große Hunde
Hunde über 40 cm Widerrist oder über 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind und die nicht einer erlaubnispflichtigen Rasse angehören
Gefährliche Hunde
Als gefährlich gelten folgende Hunderassen:- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
- auf Aggression gezüchtet wurden
- einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben
- unkontrolliert andere Tiere gehetzt haben
Hunde bestimmter Rassen
Für Hunde der nachstehend aufgeführten Rassen wurden, wie für gefährliche Hunde infolge der Rassenmerkmale, nochmals besondere Regeln aufgestellt.
Es handelt sich um die Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
Pflichten für Frauchen und HerrchenAnmeldung beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
Einen Antrag zur Erlaubniserteilung stellen Sie bzw. nehmen die Anzeige nach dem Landeshundegesetz bitte mit folgenden Formularen vor:
Online-Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse
Online-Anzeige Haltung eines großen HundesHundesteuer
Alle Hunde sind steuerpflichtig, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht.
Es ist eine Anmeldung beim Steueramt der Stadt Oelde erforderlich.
Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Oelde vornehmen.Rechtsgrundlagen allgemein
§ 4 und 10, 11 Landeshundegesetz (LHundG)
Erforderliche Unterlagen
Anmeldevordruck ist bezüglich der Halterdaten und der Angaben zum Hund auszufüllen.
Beizufügen sind:- Nachweis Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis Mikrochip
- Nachweis Sachkunde
zusätzlich bei gefährlichen Hunden bzw. Hunden bestimmter Rassen
- Antrag auf Haltungserlaubnis
- Führungszeugnis
Kosten
- Anmeldung der sogenannten 40/20-Hunde (große Hunde): 25,00 EUR
- Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde oder bestimmter Rassen: 100,00 EUR
- Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht: 25,00 EUR