Antworten der Verwaltung vom 15. März 2024:
Frage 1
Wie ist die aktuelle Unterbringungssituation hinsichtlich Menge und Belegungsdichte und der noch vorhandenen Kapazitäten?
Die Unterbringungssituation in von der Stadt Oelde betriebenen Unterkünften ist stark angespannt. Derzeit (Stand: 13.03.2024) sind 460 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Die Anzahl der maximal noch verfügbaren Plätze verteilt über die einzelnen Einrichtungen liegt bei 80 bis maximal 100. Die Schwankungsbreite ergibt sich daraus, dass die Familienkonstellationen der zugewiesenen Flüchtlinge im Vorfeld nicht bekannt sind. Wenn einer dreiköpfigen Familie aber bspw. mangels Alternativen ein 4-Bett-Zimmer zugewiesen wird, so steht der vierte Platz für familienfremde Personen nicht mehr zur Verfügung. An diesem Vergabegrundsatz möchte die Verwaltung festhalten.
Frage 2
Wo werden die derzeit in den Container-Wohnungen lebenden Menschen und diejenigen, die bis zum Start der ZUE noch zugewiesen werden, untergebracht?
Mittels Vorvertrag ist die Anmietung von 24 Wohnungen unterschiedlicher Größe für Geflüchtete aus der Ukraine durch einen privaten Grundstückseigentümer gesichert. Fertigstellung ist voraussichtlich 2025. Die Verwaltung stellt sich zudem derzeit darauf ein, eine weitere Unterkunft in Fertigbauweise (vgl. Ratsbeschluss vom 18.12.2023) zu errichten, um den Anforderungen bis zur Inbetriebnahme der ZUE gerecht werden zu können. Die Unterkunft soll Kapazitäten für bis zu 60 Personen vorhalten.
Frage 3
Wie wird sichergestellt, dass die heute bereits fehlenden infrastrukturellen Voraussetzungen nicht nur für die Unterbringung von Flüchtlingen sondern vor allem auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum innerhalb der nächsten 3 Jahre geschaffen, bzw. signifikant verbessert werden? Wie werden ggf. Kapazitäten für die Beschulung der Kinder geschaffen?
=> wir bitten um Konkretisierung der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Angabe der zeitlichen Rahmen.
Die Verwaltung arbeitet im Rahmen der politischen Initiative zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum verstärkt an der Identifizierung von geeigneten kommunalen als auch privaten Grundstücksflächen und an der zeitnahen Umsetzung von entsprechenden Vorhaben.
Im Zuge dessen wurde bereits ein Baugrundstück (Eiswiese) an den Oelder Bauverein zur Bebauung mit einem Sechs-Familien-Haus veräußert. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. Darüber hinaus wurden weitere kommunale Grundstücke in Sünninghausen und Stromberg zur Schaffung von entsprechendem Wohnraum einem interessierten Investorenkreis angeboten. Für die Bereitstellung weiterer Grundstücke muss im Regelfall Planungsrecht (Bebauungsplan) geschaffen werden. Die Umsetzung soll im Rahmen der vorhandenen Verwaltungskapazitäten erfolgen.
Die Grundstücke im Baugebiet Weitkamp II sollen im Frühjahr/Frühsommer in die Vermarktung gehen. Im Baugebiet Weitkamp II sind insgesamt 10 Mehrfamilienhausgrundstücke vorgesehen. Für zwei dieser Grundstücke ist festgesetzt, dass hier öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen muss. Bei den übrigen bleibt es den Grundstücksverhandlungen in Kombination mit der Grundstücksvergabe vorbehalten, ob und in welchem Umfang auch hier öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen soll.
Im Rahmen der Entwicklung von öffentlich gefördertem Wohnraum auf privaten Grundstücksflächen berät die Verwaltung und wirkt auf die Realisierung entsprechender Vorhaben hin. Hier können z. B. die Entwicklungen auf dem Hammelmanngelände, dem Wibbelt-Carree, aber auch auf zahlreichen Einzelgrundstücken genannt werden.
An der Schaffung von zusätzlichem öffentlich gefördertem Wohnraum und damit der signifikanten Verbesserung der entsprechenden Wohnraumversorgung wird insofern kontinuierlich und nachhaltig gearbeitet.
Frage 4
Welcher zeitlicher Ablauf bezüglich einer Entscheidungsfindung zur ZUE sind geplant?
Die Bezirksregierung erstellt derzeit eine detaillierte Projektskizze, die dem MKJFGFI als zuständigem Ministerium vorgestellt wird. Anhand dieser Projektskizze würde auch die politische Beratung und Entscheidungsfindung in Oelde durchgeführt.
Bei positiver Bewertung durch das Ministerium und im Rat der Stadt Oelde beauftragt das Land ein Projektbüro mit der weiteren Planung und Umsetzung.
Frage 5
Wann wird die Projektskizze seitens der Bez.Reg. erstellt und wann werden die Bürger*innen informiert und einbezogen?
Der konkrete Zeitpunkt zur Fertigstellung und Vorstellung der Projektskizze steht noch nicht fest. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger kann frühestens bei deren Vorliegen stattfinden.
Einen mindestens vierwöchigen Abstand zwischen einer umfassenden Bürgerinformation und der beschließenden Ratssitzung erachten wir als notwendig, damit die Transparenz hergestellt werden kann.
Bürgerinformation und Gremienbeteiligungen werden von der Verwaltung bei entsprechender Konkretisierung geplant. Eine sinnvolle Sitzungs- und Veranstaltungsreihenfolge ist selbstverständlich das Ziel.
Frage 6
Der Flüchtlingsrat NRW prangert insbesondere die langen Verweildauern sowie die fehlende Schulpflicht der Kinder im Zusammenhang mit ZUEs an. Kann es sein, dass sich diese Punkte in der Zukunft ändern werden? Wie „rechtssicher" sind die derzeit geltenden Rahmenbedingungen für die Menschen in den ZUEs?
Längere Verweildauern haben insbesondere Personen mit geringen Bleibeperspektiven. Auf die fehlende Schulpflicht hat das Land mit der Etablierung von Bildungsangeboten in seinen ZUEs reagiert. Aus Sicht der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass in ZUEs untergebrachte Kinder zukünftig der Schulpflicht in den Belegenheitskommunen unterworfen werden. Entsprechende Pläne sind hier nicht bekannt.
Frage 7
Welches werden die Hauptargumente der Verwaltung für eine Befürwortung einer ZUE in Oelde, gegenüber der Oelder Bürgerschaft sein?
Die Hauptargumente gegenüber der Bürgerschaft sind dieselben wie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern.
Frage 8
Wird die Frage, ob Oelde ggf. eine Schwerpunkteinrichtung wird (und wenn ja, für welche Gruppen), erst mit der Projektskizze oder bereits im Vorfeld beantwortet?
Eine Schwerpunkteinrichtung ist nach Auskunft der Bezirksregierung Münster nicht geplant.
Frage 9
Ist eine ZUE zwingend immer eingezäunt?
Ja. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen das Gelände aber jederzeit verlassen und betreten. In der durch die Verwaltung besichtigten ZUE Ibbenbüren ist die Zugangskontrolle auch Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Der Feuerwehr soll es jederzeit möglich sein, die genaue Anzahl der auf dem Gelände befindlichen Personen zu kennen.
Frage 10
Wird es aus Sicht der Verwaltung zus. Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der ZUE geben (müssen)?
Nein. Die Stadt Ibbenbüren hat keine solchen ergriffen. Bestandteil des Betriebskonzepts ist jedoch ein „Umfeldmanagement“, das auch als Ansprechpartner für die Nachbarschaft dient.
Frage 11
Wie wird sichergestellt, dass der Bedarf an Fachkräften für den Betrieb der ZUE nicht zu weiteren personellen Engpässen in anderen Oelder Einrichtungen führt?
Obwohl für die ZUE selbstverständlich Personal benötigt wird, kann nicht prognostiziert werden, ob ihr Betrieb zu konkreten Personalengpässen an anderer Stelle in Oelde führt. Dies ist von vielen nicht zu beeinflussenden Faktoren abhängig. Dem Wettbewerb um Arbeitskräfte müssen sich alle Arbeitgeber grundsätzlich stellen.
Frage 12
Wie schätzt die Verwaltung das Engagement des Ehrenamtes ein? Dieses wird über mindestens 10 Jahre benötigt, um Bedarfe an Freizeitangeboten, Beschäftigung, Unterricht / "Nachhilfe" etc. zu erfüllen. Wie kann das Ehrenamt an dieser Stelle unterstützt und gefördert werden?
Zunächst ist es Aufgabe des Betreibers, die oben genannten Bedarfe hauptberuflich zu erfüllen. Ehrenamtliche Kräfte können sinnvolle ergänzende Angebote machen – jedoch immer nur auf freiwilliger Basis. Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsbetreuung hat in der Oelder Bürgerschaft eine starke Verankerung. Erfahrungen, in welchem Umfang dies sich in einer Landeseinrichtung etablieren lässt, gibt es vor Ort nicht. In den festen Strukturen einer bereits professionell betreuten Einrichtung ist jedoch davon auszugehen, dass sich ehrenamtliche Angebote positiv verstärkend auswirken werden und die Rahmenbedingungen für die dort lebenden Menschen ebenfalls weiter verbessern. Insbesondere kreative und musische Angebote scheinen eine große Nachfrage zu erfahren.
Frage 13
Welchen Aufwand schätzt die Verwaltung zur Unterstützung der Flüchtlinge a.) in der Verwaltung, b.) durch Hilfsorganisationen, c.) durch Ehrenamtliche und Bürger:innen finanziell und mengenmäßig?
Die Verantwortung für den Betrieb der Einrichtung liegt bei der Bezirksregierung Münster bzw. einer durch diese beauftragte Hilfsorganisation. Der Aufwand innerhalb der Verwaltung kann nicht geschätzt werden, bewegt sich aber in jedem Fall deutlich unterhalb des Aufwands, der für die Unterbringung und für die Leistungssachbearbeitung einer gleichen Anzahl kommunal untergebrachter Flüchtlinge entstehen würde.
Frage 14
Wie ist die ärztliche Versorgung für die Menschen in der ZUE generell geregelt? Wird auf die medizinische Versorgung Oeldes zurückgegriffen? Kann diese – gerade angesichts eines „Hausärzte-Engpasses" sichergestellt werden?
Asylbewerber im Asylverfahren haben Anspruch auf die erforderliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Innerhalb der ZUE wird zu diesem Zweck eine Sanitätsstation eingerichtet, die mit medizinisch ausgebildetem Personal besetzt ist. Die Bezirksregierung geht zudem Kooperation mit Ärzten ein, die die Station betreuen. Notwendige Facharztbehandlungen müssen in lokalen bzw. regionalen Praxen außerhalb der ZUE vorgenommen werden.
Frage 15
Wer ist dafür zuständig, dass die häufig vorkommenden Traumata der Flüchtlinge in der ZUE behandelt werden?
Zuständig ist die Bezirksregierung Münster. Hinsichtlich der Behandlung gelten die Ausführungen zum Thema medizinische Versorgungen.